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Auch wenn Betriebsrentner von ihrem ehemaligen Arbeitgeber in den Vorjahren eine Marzipantorte und ein Weihnachtsgeld bekamen, haben sie keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 24. November 2016, 11 Ca 3589/16
Ein Betriebsrentner, der früher bei einem Kölner Lebensmittelhersteller beschäftigt war, hatte jahrelang zu Weihnachten eine Marzipantorte und 105 Euro erhalten. Dann war damit unvermittelt Schluss. Doch der ehemalige Mitarbeiter wollte weder auf das Geld noch auf die Torte verzichten und zog vor Gericht. Er machte geltend, dass alle Betriebsrentner in den letzten Jahren diese Leistungen erhalten hätten und damit eine betriebliche Übung entstanden sei, die einen Anspruch auch für die Zukunft begründe.
Das Arbeitsgericht Köln hat die Klage abgewiesen. Nach Auffassung der Richter ist eine betriebliche Übung zum einen deshalb nicht entstanden, weil eben gerade nicht alle Betriebsrentner in der Vergangenheit das Weihnachtsgeld und die Torte erhalten hätten. Zum anderen habe der Arbeitgeber mit den jeweils gleichzeitig übermittelten Weihnachtsschreiben deutlich gemacht, dass die Leistungen immer nur für das aktuelle Jahr gewährt werden. Der Rentner hätte deshalb nicht davon ausgehen dürfen, auch in den Folgejahren in den Genuss einer Marzipantorte und des Weihnachtsgeldes zu kommen.
Das Urteil ist rechtskräftig, da die Berufung nicht zugelassen wurde.