Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Verstoß gegen die Wahlvorschriften: Die Neuwahl des Betriebsrats im Werk des US-Autobauers Tesla in Grünheide wird verschoben. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) im Eilverfahren entschieden und damit einem Antrag der Gewerkschaft IG Metall stattgegeben.
Arbeitsgericht Frankfurt (Oder), Eilentscheidung vom 12.02.2024
Wann finden die Neuwahlen des Betriebsrats bei Tesla in Grünheide statt? Darum ging es in diesem Eilverfahren vor dem Arbeitsgericht Frankfurt (Oder). Der Wahlvorstand hatte geplant, die Wahlen vom 18. bis zum 20. März 2024 durchzuführen. Hiergegen wehrt sich die IG Metall: Die Beschäftigten hätten bis 15. Februar Kandidaten aufstellen müssen; das benachteilige die Beschäftigten. Hintergrund ist, dass die Produktion in den vergangenen Wochen weitgehend ruhte, weil dem Unternehmen wegen Angriffen auf Handelsschiffe im Roten Meer Teile fehlten.
Die Gewerkschaft verlangt, die Wahl zu verschieben. Nach der Rückkehr an ihre Arbeitsplätze hätten die Beschäftigten nur vier Tage Zeit, um einen Wahlvorschlag zu erstellen, Kandidaten zu gewinnen und die benötigten Stützunterschriften zu sammeln.
Im Eilverfahren ordnete das Arbeitsgericht an, die eingeleitete Wahl abzubrechen und nicht vor dem 29. Februar 2024 neu einzuleiten. Der Termin der Neuwahl in Grünheide war zu früh anberaumt. Der Stichtag sei erst am 29. Februar erreicht.
Warum überhaupt Neuwahlen bei Tesla? Die erste Betriebsratswahl im brandenburgischen Werk des US-Konzerns hatte im Jahr 2022 stattgefunden. Aufgrund der seitdem erheblich gewachsenen Belegschaft auf rund 13.000 Mitarbeiter ist nun eine Neuwahl erforderlich. Mehr zum Thema: Neuwahl des Betriebsrats wegen Änderung der Mitarbeiterzahl. https://www.betriebsrat.de/news/betriebsrat-neuwahl-nach-haelfte-der-amtszeit-19895.
Der Fall zeigt wieder einmal, wie wichtig der Stichtag bei einer Neuwahl im Sinne des § 13 BetrVG ist. Vor dem Arbeitsgericht war die Gewerkschaft erfolgreich, weil eben dieser Stichtag nicht eingehalten wurde und eine zuvor eingeleitete Wahl daher nichtig wäre. Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen im Verfahren wird der neue Betriebsrat mit wahrscheinlich 37 Mitgliedern nun wohl im April gewählt. (cbo)