Unfall kostet die Fahrerlaubnis, auch wenn die im Job gebraucht wird?

Ein Autofahrer verursacht einen Unfall. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, wegen Übermüdung nicht in der Lage gewesen zu sein, sicher zu fahren und entzieht ihm die Fahrerlaubnis. Das Problem: die braucht er für seinen Job. 

LG Osnabrück, Beschluss vom 17.04.2026, 10 Qs 14/26

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Redaktion
Stand:  30.6.2026
Lesezeit:  01:15 min
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Das ist passiert

Verkehrsunfall mit Folgen: Ein Autofahrer verursacht einen Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Beide Fahrzeuge werden jeweils an der linken Front stark beschädigt.

Die Staatsanwaltschaft entzieht ihm den Führerschein mit der Begründung, dass er in Folge einer Übermüdung nicht in der Lage gewesen sei, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet zu haben.

Wie kam die Staatsanwaltschaft zu dieser Annahme? Der Autofahrer war immer weiter in die Fahrbahnmitte gezogen. Er hatte nach Aktenlage vor Ort gegenüber einer Zeugin als Unfallursache angegeben, schlecht geschlafen zu haben, er sei in einen Sekundenschlaf gefallen. Allerdings hatte der Autofahrer nach dem Bericht der Zeugin gebrochen Deutsch gesprochen. 

Das entschied das Gericht

Das LG Osnabrück wertet die Angaben trotz gebrochenen Deutschs als belastend und bestätigt die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis des Autofahrers. Zum Unfallzeitpunkt lag ein geistiger oder körperliche Mangel im Sinne des § 315 c Abs. 1 Nr. 1b StGB in Form einer Übermüdung vor, so das Gericht.

Nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen sei es ausgeschlossen, dass ein gesunder, zuvor hellwacher Mensch plötzlich von Müdigkeit überfallen werde. Wer trotz solcher Anzeichen weiterfahre, handele fahrlässig.

Dass der Autofahrer seine spontane Einlassung am Unfallort nicht korrigiert habe, obwohl ihm im Beisein eines Bekannten die Einleitung eines Verfahrens wegen Straßenverkehrsgefährdung erläutert worden sei, wertet das Gericht als zusätzliches Indiz.

Bedeutung für die Praxis

Wichtig für die Praxis: Auch wenn der Beschuldigte geltend machte, aus beruflichen Gründen auf die Fahrerlaubnis angewiesen zu sein, stand dies der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis nicht entgegen. Denn auch schwerwiegende berufliche Nachteile müsse ein Betroffener hinnehmen. (cbo)

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