Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Gesundheitsdaten dürfen nicht ungeschützt in die Personalakte integriert werden.
Werden über einen Arbeitnehmer besonders sensible Gesundheitsdaten (Kuraufenthalt wegen einer Entziehungskur) in dessen Personalakte aufbewahrt, kann ihm ein Anspruch auf besondere Geheimhaltung durch den Arbeitgeber etwa in der Form zustehen, dass die Daten (z. B. durch Aufbewahrung in einem verschlossenen Umschlag) nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich gemacht werden dürfen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.09.2006, 9 AZR 271/06