Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Blankettverweisung

Begriff

Die Bezugnahme in einer Betriebsvereinbarung auf Regelungen aus einem Tarifvertrag oder einer anderen Betriebsvereinbarung.

Erläuterungen

Es wird zwischen statischen und dynamischen Blankettverweisungen unterschieden. Eine Blankettverweisung ist statisch, wenn sie auf eine bestimmte Norm in einer bestimmten Fassung verweist (z. B. „Nr. 2.1 des Manteltarifvertrags der Metall- und Elektroindustrie Südbaden vom …..“). Dynamischen Blankettverweisungen beziehen sich nicht auf eine bestimmte Fassung, sondern vielmehr auf die jeweils gültige Fassung eines Tarifvertrags oder einer anderen Betriebsvereinbarung (z. B. „Nr. 2.1 des Manteltarifvertrags der Metall- und Elektroindustrie Südbaden in der jeweils geltenden Fassung“).

Beschreibung

Dynamische Blankettverweisungen in Betriebsvereinbarungen auf einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eines anderen Betriebs oder Unternehmens sind insoweit unzulässig, wie sie sich auf künftige Normen beziehen. Arbeitgeber und Betriebsrat dürfen sich ihrer Regelungsaufgabe nicht dadurch entziehen, dass sie die Gestaltung der betrieblichen Rechtsverhältnisse durch Verweis auf künftige Regelungen anderen überlassen. Die dynamische Blankettverweisung mit Verweis auf die "jeweils gültige Fassung" ist so zu behandeln, als wäre deren Inhalt statisch vereinbart worden. Das bedeutet, dass nur die in Bezug genommenen Normen der Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen angewendet werden dürfen, die bei deren Abschluss festgelegt wurden (BAG v. 23.6.1992 - 1 ABR 9/92).

Rechtsquellen

BAG v. 23.6.1992 - 1 ABR 9/92

ifb-Logo
Redaktion

Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren

Bezugnahmeklausel
Tarifvorbehalt

Aktuelles Video zum Thema

Betriebsvereinbarung erfolgreich abschließen: Tipps zu Formulierung und Co.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Seminarvorschlag