Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Informationsquellen des Wirtschaftsausschusses

Informationsquellen des Wirtschaftsausschusses

Jörg Sticher
Stand:  13.3.2025
Lesezeit:  02:15 min

Kurz erklärt

Die wichtigsten Informationsquellen des Wirtschaftsausschusses, einem Hilfsorgan des Betriebsrats, sind in der Regel betriebsinterne Dokumente wie Geschäftsberichte, Jahresabschlüsse, Budgetpläne und Personalstatistiken. Zudem können Informationen aus Gesprächen mit der Geschäftsführung oder Betriebsversammlungen herangezogen werden, um einen umfassenden Einblick in die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens zu erhalten. Externe Quellen wie Marktdaten oder Wirtschaftsnachrichten können ebenfalls zur Informationsbeschaffung genutzt werden.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Informationsquellen für den Wirtschaftsausschuss können das Handelsregister, der Jahresabschluss, die monatlichen Berichte, die Unternehmensplanung, sowie Prüfungsberichte und Berichte von Unternehmensberatern sein.

Erläuterung

Die Informationen aus dem Handelsregister bekommt man bei dem für den Unternehmenssitz zuständigen Amtsgericht. Es gibt Daten wie z.B. die gesellschaftsrechtlichen Veränderungen, Gesellschaftsverträge, Gewinn- und Verlustab­führungs­verträge, sowie Jahresabschlüsse, die Unternehmen zum Handelsregister veröffent­lichen müssen. Da diese öffentlich zugänglich sind, ist es für den Wirtschaftsausschuss möglich auch ohne Hilfe des Unternehmers an diese Informationen zu kommen.

Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und bei größeren Gesellschaften dem Anhang. Oft muss auch ein Lagebericht erstellt werden. Der Jahresabschluss dient der Darstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Unternehmens. Allerdings ist der Jahresabschluss eine Zusammenfassung auf höchster Stufe, d.h. er ist wenig detailliert. Daher ist es für den Wirtschaftsausschuss notwendig beim Unternehmer nachzufragen, aus welchen einzelnen Positionen sich die zusammengefassten Positionen und Beträge im Jahresabschluss ergeben.

Da der Jahresabschluss nur einmal jährlich aufgestellt werden muss und es sich daher um vergangenheitsbezogene Werte handelt, ist es für den Wirtschaftsausschuss umso wichtiger sich die monatlichen Berichte (aus dem Controlling) vorlegen zu lassen. Möglicherweise kann der Wirtschaftsausschuss dann schon unterjährig Trends erkennen. Durch seinen Bericht an den Betriebsrat bzw. Gesamtbetriebsrat können diese dann bereits zeitnah Handlungsnotwendigkeiten erkennen und Handlungsoptionen entwickeln.

Der Wirtschaftsprüfungsbericht ist insbesondere wegen des sog. „Testats“ der Wirtschaftsprüfer wichtig. Das Testat sagt aus, in welchem Umfang die Bilanzierung und die dieser zugrunde liegenden Buchführung den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen. Es ist quasi ein „Gütesiegel“ für Unternehmensexterne wie Banken oder Aktionäre bzw. Gesellschafter.

Schließlich sind Berichte von Unternehmensberatern eine wichtige Quelle für die Wirtschaftsausschussarbeit. Meist werden Unternehmensberater eingeschaltet, um Einsparpotentiale für das Unternehmen darzustellen und zu realisieren. Da die Unternehmensberater externe Berater des Unternehmens sind, haben sie meist sehr wenig Einblick in den konkreten betrieblichen Ablauf.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Sollte das Unternehmen sog. „Unternehmensberater“ einschalten ist Vorsicht geboten. Meist sind „Unternehmensberater“ die Vorboten von Umstrukturierungsmaßnahmen. Was soll ein Unternehmen auch mit Beratern, wenn diese nur berichten würden, dass „nichts geändert“ werden müsste? Der Wirtschaftsausschuss tut gut daran in einer solchen Situation die Informationen und Berichte regelmäßiger einzufordern und zu analysieren, damit die zuständigen Betriebsräte bzw. der Gesamtbetriebsrat Handlungsnotwendigkeiten ableiten kann

Außerdem ist es sinnvoll, die Berichte der Unternehmensberater auf Praxis- und Umsetzungstauglichkeit zu überprüfen und eigene Konzepte zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen, um diese dann mit dem Unternehmer zu beraten.

Rechtsquelle

Die rechtlichen Grundlagen für die Informationsquellen hängen stark mit den Informationsrechten des Wirtschaftsausschusses zusammen. Die Informationsquellen des Wirtschaftsausschusses gehen aber noch weiter als diese und finden sich auch außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes.

Seminare zum Thema:
Informationsquellen des Wirtschaftsausschusses
Die SBV im Wirtschaftsausschuss
Wirtschaftsausschuss kompakt Teil I
Outsourcing, Ausgliederung, Offshoring
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Materialmangel, so weit das Auge reicht

Pandemie, Ukraine-Krieg und die daraus resultierende Energiekrise, hinzu kommen gerissene Lieferketten und ein hoher Krankenstand. Derzeit sind laut ifo-Institut rund 90 Prozent der deutschen Unternehmen aus Autobranche, Elektroindustrie und Maschinenbau von einem Mangel an Materialien und ...
Mehr erfahren

Geschäftsgeheimnis: Wirtschaftsausschuss contra Unternehmer

Es kommt immer wieder vor, dass ein Unternehmer hinsichtlich der freiwilligen Weitergabe von Geschäftsinterna etwas zurückhaltend ist. Welche Rechtsmöglichkeiten hat der Wirtschaftsausschuss in solchen Fällen?
Mehr erfahren
Ein Wirtschaftsausschuss in einem Unternehmen, das Wohnheime für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten, Aussiedlern und Obdachlosen betreut? Ja, entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Denn dort greift – anders als in karitativen Unternehmen – kein Tendenzschutz.