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Die wichtigsten Informationsquellen des Wirtschaftsausschusses, einem Hilfsorgan des Betriebsrats, sind in der Regel betriebsinterne Dokumente wie Geschäftsberichte, Jahresabschlüsse, Budgetpläne und Personalstatistiken. Zudem können Informationen aus Gesprächen mit der Geschäftsführung, Betriebsversammlungen oder Betriebsvereinbarungen herangezogen werden, um einen umfassenden Einblick in die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens zu erhalten. Externe Quellen wie Marktdaten oder Wirtschaftsnachrichten können ebenfalls zur Informationsbeschaffung genutzt werden.
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Informationsquellen für den Wirtschaftsausschuss können das Handelsregister, der Jahresabschluss, die monatlichen Berichte, die Unternehmensplanung, sowie Prüfungsberichte und Berichte von Unternehmensberatern sein.
Die Informationen aus dem Handelsregister bekommt man bei diesem. Das Handelsregister wird beim für den Unternehmenssitz zuständigen Amtsgericht geführt. Es gibt Daten wie z.B. die gesellschaftsrechtlichen Veränderungen, Gesellschaftsverträge, Gewinn- und Verlustabführungsverträge, sowie Jahresabschlüsse, die Unternehmen zum Handelsregister veröffentlichen müssen. Da diese öffentlich zugänglich sind, ist es für den Wirtschaftsausschuss möglich auch ohne Hilfe des Unternehmers an diese Informationen zu kommen.
Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und bei größeren Gesellschaften der Anhang und der Lagebericht. Der Jahresabschluss dient der Darstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Unternehmens. Allerdings ist der Jahresabschluss eine Zusammenfassung auf höchster Stufe, d.h. er ist wenig detailliert. Daher ist es für den Wirtschaftsausschuss notwendig beim Unternehmer nachzufragen, aus welchen einzelnen Positionen sich die zusammengefassten Postionen und Beträge im Jahresabschluss ergeben.
Da der Jahresabschluss nur einmal jährlich aufgestellt werden muss und es sich daher um vergangenheitsbezogene Werte handelt, ist es für den Wirtschaftsausschuss umso wichtiger sich die monatlichen Berichte (aus dem Controlling) vorlegen zu lassen. Möglicherweise kann der Wirtschaftsausschuss dann schon unterjährig Trends erkennen. Durch seinen Bericht an den Betriebsrat bzw. Gesamtbetriebsrat können diese dann bereits zeitnah Handlungsnotwendigkeiten erkennen und Handlungsoptionen entwickeln.
Der Wirtschaftsprüfungsbericht ist insbesondere wegen es sog. „Testats“ der Wirtschaftsprüfer wichtig. Das Testat sagt aus, in welchem Umfang die Bilanzierung und die dieser zugrunde liegenden Buchführung den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen. Es ist quasi ein „Gütesiegel“ für die Unternehmensexternen wie Banken oder Aktionäre bzw. Gesellschafter.
Schließlich sind Berichte von Unternehmensberater eine wichtige Quelle für die Wirtschaftsausschussarbeit. Meist werden Unternehmensberater eingeschaltet um Einsparpotentiale für das Unternehmen darzustellen und zu realisieren. Da die Unternehmensberater externe Berater des Unternehmens sind, haben sie meist sehr wenig Einblick in den konkreten betrieblichen Ablauf.
Sollte das Unternehmen sog. „Unternehmensberater“ einschalten ist Vorsicht geboten. Meist sind „Unternehmensberater“ die Vorboten von Umstrukturierungsmaßnahmen. Was soll ein Unternehmen auch mit Beratern, wenn diese nur berichten würden, dass „nichts geändert“ werden müsste? Der Wirtschaftsausschuss tut gut daran in einer solchen Situation die Informationen und Berichte regelmäßiger einzufordern und zu analysieren, damit die zuständigen Betriebsräte bzw. der Gesamtbetriebsrat Handlungsnotwendigkeiten ableiten kann
Außerdem ist es sinnvoll, die Berichte der Unternehmensberater auf Praxis- und Umsetzungstauglichkeit zu überprüfen und eigene Konzepte zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen, um diese dann mit dem Unternehmer zu beraten.
Die rechtlichen Grundlagen für die Informationsquellen hängen stark mit den Informationsrechten des Wirtschaftsausschusses zusammen. Die Informationsquellen des Wirtschaftsausschusses gehen aber noch weiter als diese und finden sich auch außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes.
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