Lexikon
Ausbildungsdauer

Ausbildungsdauer

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren
Die Ausbildungsdauer wird durch die jeweilige Ausbildungsordnung vorgeschrieben. Außerdem müssen Beginn und Dauer der Berufsausbildung in der Niederschrift des Berufsausbildungsvertrages enthalten sein. Diese Ausbildungszeit kann in bestimmten Fällen verkürzt oder verlängert werden. So muss aufgrund von Rechtsverordnungen der Besuch eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres oder einer Berufsfachschule unter bestimmten Voraussetzungen auf die Ausbildungszeit angerechnet werden.
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Eine Stimme für viele Betriebsstandorte: JAV-Arbeit auf Unternehmensebene

Wenn ein Unternehmen aus mehreren Betrieben besteht, reicht es nicht aus, dass in jedem eigenen Betrieb eine JAV existiert. Nach dem Willen des Gesetzgebers muss in einem solchen Fall eine Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung gebildet werden. Hier erfahrt Ihr, was Ihr dazu wissen mü ...
Mehr erfahren

Meine Rechte & Pflichten als Azubi

„Lehrjahre sind keine Herrenjahre“ – dieser Spruch hat wohl schon das eine oder andere Mal einem Auszubildenden die gute Laune vermiest. Aber rechtlos sind Azubis deshalb nicht, ganz im Gegenteil. Denn was ein Azubi darf und was nicht, das ist gesetzlich genau festgelegt.
Mehr erfahren
Gilt eine Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung auch für Auszubildende? Das Bundesarbeitsgericht sagt: Ja, wenn die Regelung sie nicht klar ausschließt. Das kann vor allem dann wichtig werden, wenn ein Versorgungswerk später gekündigt oder geschlossen wird.