+++      Am Donnerstag, den 04.06. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

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Die Ausbildungsdauer wird durch die jeweilige Ausbildungsordnung vorgeschrieben. Außerdem müssen Beginn und Dauer der Berufsausbildung in der Niederschrift des Berufsausbildungsvertrages enthalten sein. Diese Ausbildungszeit kann in bestimmten Fällen verkürzt oder verlängert werden. So muss aufgrund von Rechtsverordnungen der Besuch eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres oder einer Berufsfachschule unter bestimmten Voraussetzungen auf die Ausbildungszeit angerechnet werden.
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