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Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einer einheitlichen Leitung. Die dabei verbundenen Unternehmen nennt man Konzernunternehmen. Ein Konzern besteht aus einem Mutterunternehmen und einem oder mehreren Tochterunternehmen.

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Besonderer Schutz der JAV-Mitglieder

Damit JAV-Mitglieder ohne Benachteiligung oder gar Behinderung ihrer Tätigkeit nachgehen können, genießen sie einen besonderen Schutz. Dieser ist durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt (§ 78 BetrVG). Es gibt jedoch noch weitere Paragraphen, die diesen Schutz ergänzen.
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Alles unter einen Hut: Dein Recht auf Freistellung im JAV-Amt

Die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) haben gem. § 37 Abs. 2 BetrVG einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Freistellung, um ihre JAV-Aufgaben erfüllen zu können und notwendige Schulungen und Seminare zu besuchen. 
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In einem dualen Studium ist der letzte Ausbildungsabschnitt, der auf den Erwerb des Bachelors gerichtet ist, kein Ausbildungsverhältnis im Sinne von § 78a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Verlangt ein JAV- oder Betriebsratsmitglied in dieser Situation die Übernahme, kommt kein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis zustande.