Lexikon
Konzern

Konzern

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einer einheitlichen Leitung. Die dabei verbundenen Unternehmen nennt man Konzernunternehmen. Ein Konzern besteht aus einem Mutterunternehmen und einem oder mehreren Tochterunternehmen.

Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

„Ich liebe die Herausforderung, daran kann man nur wachsen“

In Gesprächen mit Führungskräften souverän bleiben, auf fremde Menschen zugehen oder selbstbewusste Auftritte auf der Bühne – Ibrahim Al Haddouchi hat jede Menge dazugelernt, seit er Mitte 2023 zum Vorsitzenden der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung bei METRO Deutschland gewählt w ...
Mehr erfahren

Meine Rechte & Pflichten als Azubi

„Lehrjahre sind keine Herrenjahre“ – dieser Spruch hat wohl schon das eine oder andere Mal einem Auszubildenden die gute Laune vermiest. Aber rechtlos sind Azubis deshalb nicht, ganz im Gegenteil. Denn was ein Azubi darf und was nicht, das ist gesetzlich genau festgelegt.
Mehr erfahren
Gilt eine Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung auch für Auszubildende? Das Bundesarbeitsgericht sagt: Ja, wenn die Regelung sie nicht klar ausschließt. Das kann vor allem dann wichtig werden, wenn ein Versorgungswerk später gekündigt oder geschlossen wird.