Lexikon
Konzern

Konzern

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einer einheitlichen Leitung. Die dabei verbundenen Unternehmen nennt man Konzernunternehmen. Ein Konzern besteht aus einem Mutterunternehmen und einem oder mehreren Tochterunternehmen.

Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Vertretung von Jugendlichen und Auszubildenden auf Konzernebene

Wenn mehrere Unternehmen zu einem Konzern zusammengeschlossen sind, ist natürlich ebenfalls eine angemessene Vertretung der Interessen von jugendlichen Arbeitnehmern und Auszubildenden notwendig. Hierzu kann eine Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung gebildet werden. Alles Weitere e ...
Mehr erfahren

Home-Office für Azubis: Fortschritt oder Ausbildungsrisiko?

Home-Office ist aus der modernen Arbeitswelt kaum noch wegzudenken. Für Auszubildende gilt das jedoch nur selten. Warum ist das so? Wo liegen die Chancen, wo die Risiken und welche Rolle kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung spielen, wenn es um faire und zeitgemäße Ausbildungsbedin ...
Mehr erfahren
Gilt eine Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung auch für Auszubildende? Das Bundesarbeitsgericht sagt: Ja, wenn die Regelung sie nicht klar ausschließt. Das kann vor allem dann wichtig werden, wenn ein Versorgungswerk später gekündigt oder geschlossen wird.