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Ein Unternehmen ist die rechtlich selbständige organisatorische Einheit, mit der der Unternehmer seine wirtschaftlichen oder ideellen Zwecke verfolgt. Wirtschaftliche Zwecke können die Erzielung von Gewinn oder die Eroberung von Marktanteilen sein. Ideelle Zwecke werden vor allem von gemeinnützigen Vereinen verfolgt. Zu unterscheiden ist der Unternehmensbegriff von dem des Betriebs. Der Betrieb ist eine rechtlich unselbständige, organisatorisch aber selbständige Einheit, mit der der Unternehmer bestimmte arbeitstechnische Zwecke (z.B. Produktion, Verkauf, Erbringung einer Dienstleistung) fortgesetzt verfolgt.