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Zur Berufsausbildung Beschäftigte/r

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Zur Berufsausbildung Beschäftigt sind nicht nur die „klassischen“ Auszubildenden. Der Begriff ist noch weiter gemeint. Es sind damit alle gemeint, die einen Vertrag mit einem Arbeitgeber geschlossen haben, der eine Ausbildung zum Gegenstand hat. Daher sind z.B. auch Praktikanten, Volontäre, Umschüler zur Berufsausbildung beschäftigt. Auch duale Studenten, die einen Ausbildungsvertrag mit dem Arbeitgeber geschlossen haben fallen hierunter.