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Werkstatt für Behinderte Menschen

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Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe

Arbeitgeber können gemäß § 223 SGB IX durch die Vergabe von Aufträgen an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen bei der Ausgleichsabgabe sparen. Konkret können 50 % des Rechnungsbetrages, der auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfällt (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabeschuld angerechnet und so die Zahlungspflicht ganz oder teilweise erfüllt werden. 

Berücksichtigt für die Anrechnung wird dabei nur die Arbeitsleistung, die von den behinderten Beschäftigten selbst bzw. dem sie betreuenden Fachpersonal im Rahmen der Arbeits- und Berufsförderung erbracht wird. Nicht berücksichtigt wird hingegen die Arbeitsleistung sonstiger nicht behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, um ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile durch deren Beschäftigung auszuschließen.

 

Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass die Aufträge innerhalb des Jahres, in dem die Verpflichtung zur Zahlung der Ausgleichsabgabe entsteht, von der Werkstatt für behinderte Menschen ausgeführt werden. Zudem muss der Auftraggeber die Vergütung dafür bis spätestens zum 31. März des Folgejahres entrichten. Dieser Stichtag gilt auch für die Abführung der Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt (§ 160 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 163 Abs. 2 Satz 1 SGB IX).

 

Die Werkstätten müssen den Rechnungsbetrag in Arbeitsleistung und Materialkosten aufschlüsseln. Das Vorliegen der Anrechnungsvoraussetzungen wird durch die Werkstätten in der Rechnung bestätigt und schließlich von den Integrationsämtern geprüft.

 

Mit dieser Vergünstigung soll Arbeitgebern ein Anreiz gegeben werden, anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Aufträge zu erteilen und so die Beschäftigung behinderter Menschen zu fördern. Dies wirkt natürlich nur bei Auftraggebern, die ihre gesetzliche Beschäftigungspflichtquote nicht erfüllen und deshalb zur Ausgleichsabgabe verpflichtet sind (§§ 154 ff. SGB IX).

Eine Aufstellung der anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen mit ihrem Fertigungsprogramm findet sich im Internet unter www.rehadat.de in der Rubrik "Werkstätten".

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