Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

News Arbeitsrecht Sonderurlaub!

Sonderurlaub!

Wer hat Anspruch auf extra freie Tage?

Urlaub – für viele die schönste Zeit im Jahr. Die bezahlte Freizeit soll der Erholung dienen. Aber wie viel Anspruch auf wie viele Tage dieser bezahlten Freistellung haben Arbeitnehmer eigentlich? Und was versteht man unter „Sonderurlaub“? 

Stand:  29.7.2025
Lesezeit:  02:45 min
Sonderurlaub | © AdobeStock | pla2na

Urlaub: Was ist üblich? 

Der Anspruch auf Urlaub, also auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, aus dem Tarifvertrag oder aus dem Gesetz. In Deutschland sorgt das Bundesurlaubsgesetz für Arbeitnehmer mit einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr. So steht es im Bundesurlaubsgesetz. Es ist der gesetzliche Mindestanspruch, den der Arbeitgeber nicht unterschreiten darf. 

Viele Tarifverträge sehen mehr Urlaubstage vor. Auch im Arbeitsvertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmer mehr Urlaub vereinbaren – oft sind es 30 Urlaubstage pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche.  

Für Teilzeitkräfte kommt es auf die Verteilung der Arbeitszeit an: Arbeiten sie an 5 Tagen, haben sie den vollen Anspruch, bei vier Tagen stehen ihnen 4/5 zu. 

Sonderfälle Probezeit und Arbeitgeberwechsel 

Was viele nicht wissen: Auch in der Probezeit darf bereits Urlaub beantragt werden. Zwar wird der volle Urlaubsanspruch erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Aber mit jedem Monat im Job wird anteilig ein Zwölftel des kompletten Urlaubsanspruchs „fällig“ (§ 5 BurlG). Wer den Job wechselt und beim alten Arbeitgeber bereits Urlaub genommen hat, bei dem ist der gesetzliche Urlaubsanspruch beim neuen Arbeitgeber entsprechend kürzer. Doppelferien gibt es leider in der Regel nicht!  

Zusätzlicher Urlaub 

Schwerbehinderten Arbeitnehmern ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 hat der Arbeitgeber einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Urlaubsjahr zu gewähren. Der Zusatzurlaub muss vom Arbeitnehmer beantragt werden. 

Sonderfall: § 616 BGB 

Arbeitnehmer haben nach § 616 BGB Anspruch auf die vorübergehende und bezahlte Freistellung. Das ist an die folgenden Bedingungen geknüpft: 

  • Die Dauer der Verhinderung ist nicht erheblich. 
  • Der Grund liegt in der Person des Arbeitnehmers. 
  • Die Situation wurde nicht selbst verschuldet. 

Hierunter fallen zum Beispiel persönliche Unglücksfälle (z. B. Wohnungsbrand).  

Sonderurlaub per Vereinbarung  

In einer Betriebsvereinbarung können zum Beispiel freie Tage für Geburtstage, Hochzeiten o.ä. vereinbart werden. In Karnevalshochburgen ist manchmal auch der Rosenmontag frei.  

Achtung, keine Selbstbeurlaubung 

Wichtig ist: Ein Arbeitnehmer darf sich seinen Urlaub nicht selbst nehmen. Auch dann nicht, wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht, Urlaub zu gewähren, nicht nachkommt. Eine Selbstbeurlaubung ist ein Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten und kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen! (cbo) 

Kontakt zur Redaktion Kollegen empfehlen
Drucken

Das könnte Sie auch interessieren

Mobile Arbeit: „Nicht nur Chancen, auch Gefahren”

Plötzlich kein Acht-Stunden-Tag mehr, auch kein Zehn-Stunden-Tag: Arbeit zuhause bedeutet manchmal, ...

Wieviel Weihnachten ist am Arbeitsplatz erlaubt?

Glitzer, Funkel, Weihnachtsduft: Auch am Arbeitsplatz?  Wie viel „Weihnachtszauber“ ist dort eigentl ...

Neuregelung der sachgrundlosen Befristung

Die Bundesregierung wollte 2021 - vor der Neuwahl - die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträge ...

Themen des Artikels