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Unersetzlich und doch nicht "Chef": Der Betriebsratsvorsitzende

Als Vorsitzender des Betriebsrats

Er leitet die Betriebsratssitzungen, vertritt den Betriebsrat nach außen und ist Ansprechpartner für die Unternehmensleitung. Aber: Der Betriebsratsvorsitzende ist nicht der Chef des Betriebsrates!

Stand:  17.9.2013
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© blobbotronic - Fotolia.com

Jedes mehrköpfige Betriebsratsgremium braucht einen Betriebsratsvorsitzenden. Gewählt werden sowohl der Vorsitzende als auch sein Stellvertreter in der konstituierenden Sitzung vom Gremium. Zwar ist der Betriebsratsvorsitzende in erster Linie ein ganz „normales“ Mitglied im Betriebsrat – jedoch hat er einige zusätzliche Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten.

Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden

Der Betriebsratsvorsitzende…

  • lädt zur Betriebsratssitzung ein
  • führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats
  • leitet die Betriebsratssitzung
  • lädt die Betriebsratsmitglieder, die Schwerbehindertenvertretung, die Jugend- und Auszubildendenvertretung zu den Sitzungen
  • legt auch die Tagesordnung der Betriebsratssitzung fest
  • unterzeichnet die Sitzungsniederschrift
  • leitet die Betriebsversammlungen
  • nimmt die Erklärungen des Arbeitgebers entgegen

Aber was ist, wenn der Betriebsratsvorsitzende mal krank oder im Urlaub ist? Dann übernimmt diese Aufgaben der Stellvertreter! Dieser muss, wie auch der Betriebsratsvorsitzende vom Betriebsratsgremium gewählt werden.

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