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Häufig werden die Möglichkeiten des Wirtschaftsausschusses unterschätzt. Aber besonders in wirtschaftlichen Krisensituationen ist er die wichtigste Informationsquelle für den Betriebsrat.
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Der Wirtschaftsausschuss hat drei wichtige Aufgaben: Informationsbeschaffung, Beratungsfunktion und Informationsübermittlung.
Zunächst beschafft er sich vom Unternehmer die wirtschaftlichen Informationen und analysiert diese. Mit diesem Wissen kann er sich dann mit dem Unternehmer auf Augenhöhe beraten. Anschließend informiert er den Betriebsrat über die Ergebnisse dieser Besprechung und unterrichtet ihn so über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens.
Wichtig: Nach § 108 Abs. 4 BetrVG hat der Wirtschaftsausschuss über jede Sitzung dem Betriebsrat unverzüglich und vollständig zu berichten.
Über den Wirtschaftsausschuss hat der Betriebsrat die Möglichkeit, sich frühzeitig über die wirtschaftliche Situation und die Entwicklung des Unternehmens zu informieren. Dadurch bekommt er die Chance zu agieren und nicht immer nur reagieren zu müssen.
Die Informationsrechte des Wirtschaftsausschusses reichen weit – er muss sie nur einfordern. Denn der Unternehmer ist verpflichtet, den Wirtschaftsausschuss umfassend und rechtzeitig über die wirtschaftlichen Angelegenheiten zu unterrichten.
Wichtig:
Gegebenenfalls müssen die Informationen so aufbereitet und erklärt werden, dass der Wirtschaftsausschuss sie auch versteht!
Der Wirtschaftsausschuss muss die Zahlen und die Strategie des Unternehmens kritisch prüfen, um die Interessen der Belegschaft und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu sichern. Dazu braucht er neben den Informationen das Wissen eines Analysten und manchmal die Spürnase eines Detektivs. (Link auf: Einmaliger Service - Detektiv-Arbeit)
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