Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Wer Missstände im Unternehmen melden will, für den gibt es bald eine gesetzliche Möglichkeit: Im dritten Anlauf haben sich Bundestag und Bundesrat in Sachen Whistleblower-Gesetz auf einen Kompromiss geeinigt. Im Vermittlungsausschuss verständigte man sich auf ein paar Änderungen, z.B. bei der Möglichkeit anonymer Meldungen. Was ist jetzt genau geplant? Und wann tritt das Gesetz in Kraft?
Redaktion
© Adobe | fotomek
Das war ein langer Weg: Das Plenum des Bundestages hat am 11. Mai 2023 einem Kompromiss zum „Hinweisgeberschutzgesetz“ zugestimmt. Es ist die dritte Runde, nach erfolglosen ersten Versuchen einigte man sich im Vermittlungsausschuss. Diese Einigung katapultiert das Whistleblowergesetz schon einen Tag später in den Bundesrat: Dort erfolgte am 12. Mai 2023 die Zustimmung – einstimmig! –, so dass das Gesetz nun in Kraft treten wird
Es gab ein paar Kompromisse im Vermittlungsausschuss.
Was ist nun neu im „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“?
Es gab ein paar Kompromisse im Vermittlungsausschuss. Dieser enthält insbesondere Änderungen:
Schnelle Behebung von gravierenden Missständen.
Man habe im Vermittlungsausschuss „eine gute Einigung erzielen“ können, so Bundesjustizminister Marco Buschmann. Es gehe nicht um Denunziantentum und Lappalien, „sondern um die schnelle Behebung von gravierenden Missständen“, sagte Benjamin Strasser, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium.
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl äußerte sich noch drastischer: In der Sache habe man ein von der Berliner Ampel ins Werk gesetztes „Bürokratiemonster“ abgewendet.
Andere beklagten hingegen die Streichung des ursprünglich vorgesehenen Schmerzensgeldes für „immateriellen Schäden“ von Whistleblowern.
Und Bitkom meint: „Der Gesetzgeber sollte das Hinweisgeberschutzgesetz als Gesetz auf Probe ausbilden“.
Mit anderthalb Jahren Verspätung ist es durch – das Gesetz wird Mitte Juni 2023 in Kraft treten.
Trotzdem läuft gegen Deutschland ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Denn tatsächlich hätte das Gesetz eigentlich bis Dezember 2021 in Kraft treten müssen. Medienberichten zufolge kostet das ca. 61.000 Euro täglich als Strafe. (cbo)
Mehr zum Thema: Der Kompromiss des Vermittlungsausschusses
Kontakt zur Redaktion
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Wenden Sie sich gerne direkt an unsere Redaktion. Wir freuen uns über konstruktives Feedback!