Der Vorsitzende der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist kein Chef im eigentlichen Sinne. Denn alle Mitglieder der JAV sind einander gleichgestellt. Doch wie bei jedem guten Team ist es wichtig, dass einen „Steuermann“ gibt.
Und genau so kann man die Stellung des JAV-Vorsitzenden beschreiben: Er steuert die Geschicke eures Gremiums und vertritt dieses nach außen. Der Posten des/der Vorsitzenden ist also wichtig für euch als Gremium - und natürlich für die Auszubildenden und jugendlichen Arbeitnehmer, die ihr vertretet.
Wahl des Vorsitzenden
Steht nach der JAV-Wahl die Zusammensetzung eures Gremiums fest, müsst ihr euch intern organisieren. Für eine mehrköpfige JAV heißt das, aus eurer Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter zu wählen (vgl. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 26 Abs. 1 BetrVG).
Der Vorsitzende und sein Stellvertreter wird während eurer ersten Sitzung als neues Gremium gewählt (auch als „konstituierende Sitzung“ bekannt). Einberufen wird die konstituierende Sitzung übrigens vom Wahlvorstand.
Tipp: Keine Scheu, Vorsitzender kann jeder werden. Schließlich wächst man mit seinen Aufgaben!
Als Steuermann gewählt – und jetzt?
Die Wahl ist vorbei und Du bist plötzlich Vorsitzender? Herzlichen Glückwunsch zu dieser besonderen Aufgabe. Ab jetzt kannst Du als „Steuermann“ entscheidend zum guten Gelingen Eures Teams beitragen.
Als eine der ersten „Amtshandlungen“ sollte der neue JAV-Vorsitzende den Betriebsrat und den Arbeitgeber über seine Wahl sowie seinen Stellvertreter informieren.
Besonders wichtig ist, dass auch bei den Auszubildenden und jugendlichen Arbeitnehmern bekannt wird, wer den Vorsitz innehat. Denn nur wenn ihr nach außen tragt, was sich innerhalb des Gremiums tut, werdet ihr auch entsprechend wahrgenommen. Zudem verlieren eure Azubis die Scheu, wenn ihr euch als erreichbare Ansprechpartner präsentiert.
Ran an Deine neuen Aufgaben
Was sind eigentlich die Aufgaben eines Vorsitzenden der Jugend- und Auszubildendenvertretung? Zusammenfassend lässt sich sagen: Der Vorsitzende vertritt die JAV im Rahmen der von ihr gefassten Beschlüsse (vgl. § 65 Abs. 1 i.V.m. § 26 Abs. 2 BetrVG).
Nach außen bist Du insbesondere dafür zuständig:
- Erklärungen im Namen der JAV entgegenzunehmen,
- die JAV-Sitzungen einzuberufen und
- diese zu leiten.
Nach innen bist Du als JAV-Vorsitzender dafür zuständig, euer Team zusammenzuhalten, Ideen voranzubringen und die Geschicke des Gremiums zu leiten.
Wichtig: Wie gut ihr euch als JAV nach außen präsentiert hängt entscheidend davon ab, wie gut euer Gremium intern funktioniert.
Tipp für den Vorsitz
Vorsitzende der JAV sollten sich ganz besonders gut auskennen. Aus diesem Grunde ist es unerlässlich, sich zu Beginn der Amtszeit gründlich schulen zu lassen. Der Besuch von Seminaren ist wichtig, schließlich müsst ihr euch gut auskennen. Das Wissen über eure Rechte und Pflichten hilft euch gegenüber dem Betriebsrat und euren Beschäftigten, aber auch intern bei der Leitung von Sitzungen und Diskussionen.
Noch ein wichtiger Tipp für einen gelungenen Vorsitz der JAV: Habt feste Ziele im Blick, aber versucht nicht, alles auf einmal umkrempeln zu wollen. Mit diesem Motto kommt ihr gut und erfolgreich durch eure Amtszeit.