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Wenn KI den Arbeitsalltag verändert

Was bedeutet das für den Betriebsrat? Eine Fallstudie …

Die Einführung einer Software, die sich auf Künstliche Intelligenz stützt, ist in deutschen Betrieben längst keine Seltenheit mehr. Doch was passiert, wenn Algorithmen plötzlich über so etwas Sensibles wie Dienstpläne mitentscheiden? Eine Fallstudie anhand eines fiktiven Beispiels zeigt, wie Chancen genutzt werden können und der Betriebsrat Risiken klug begleiten kann.

Stand:  3.8.2026
Lesezeit:  02:45 min
Wenn KI den Arbeitsalltag verändert | © stock.adobe.com | Halfpoint

Die Schmidt & Sohn Logistik GmbH – ein fiktives, aber durchaus typisches mittelständisches Unternehmen mit rund 350 Beschäftigten – steht vor einer Herausforderung: steigende Auftragszahlen, aber schwankende Auslastung und ein wachsender Fachkräftemangel. Die bisherige Schichtplanung erfolgte manuell, mit viel Erfahrung, aber auch viel Aufwand. Daher entschied sich die Geschäftsführung für eine KI-gestützte Software, die ab sofort Dienstpläne automatisiert erstellen soll. Das System analysiert Auftragslagen, Qualifikationen, Arbeitszeitkonten und sogar Krankheitsstatistiken, um „optimale“ Schichten vorzuschlagen. Innerhalb weniger Wochen sollen die ersten Pläne im Einsatz sein. 

Die Reaktionen im Betrieb? Gemischt! Einige Mitarbeiter freuen sich über gerechter verteilte Wochenenddienste. Andere befürchten, dass sie plötzlich häufiger die Spätschicht bekommen. Und der Betriebsrat merkt schnell: Hier geht es nicht nur um Technik, sondern um viele Fragen, bei denen er mitbestimmt.

Datenschutz: Mehr als ein Häkchen im System 

Die KI arbeitet nur so gut wie die Daten, die sie bekommt. Im Fall von Schmidt & Sohn fließen künftig sensible Informationen ein: Arbeitszeiten, Fehlzeiten, Qualifikationen. Schnell stellt sich also die Frage, ob daraus indirekt auch Leistungsprofile entstehen könnten.

„Der neunköpfige Betriebsrat fordert frühzeitig Transparenz.“

Deshalb fordert der neunköpfige Betriebsrat frühzeitig Transparenz: Welche Daten werden genau verarbeitet? Werden sie anonymisiert? Und wie lange bleiben sie gespeichert? In Gesprächen mit dem Software-Anbieter zeigt sich, dass das System ursprünglich auch optionale Funktionen zur Leistungsbewertung enthält, etwa Prognosen zur Zuverlässigkeit von Mitarbeitern. Der Betriebsrat greift ein und erreicht, dass die Funktionen deaktiviert werden. Gleichzeitig wird eine Betriebsvereinbarung ausgearbeitet, die klare Grenzen setzt: keine personenbezogenen Leistungs- oder Verhaltenskontrollen durch die KI, strenge Löschfristen und Einsichtsrechte für Beschäftige. Und: Alle Daten werden anonymisiert.  

Die Erfahrung zeigt: Datenschutz ist essenziell! Je früher der Betriebsrat eingebunden ist, desto besser lassen sich problematische Entwicklungen vermeiden.

Fairer dank KI? 

Ein zentrales Versprechen der KI-Software ist Fairness, schließlich entscheidet kein Mensch mehr nach Bauchgefühl. Doch in der Praxis ist es meist etwas komplizierter. 

Schon nach den ersten Testwochen fällt auf, dass Teilzeitkräfte überdurchschnittlich oft in Randzeiten eingeplant werden würden. Der Grund liegt in den Trainingsdaten: Historische Pläne, die bereits eine gewisse Schieflage enthielten, wurden vom System übernommen und fortgeschrieben. Der Betriebsrat fordert daher eine Überprüfung der Algorithmen. Also werden gemeinsam mit der Personalabteilung weitere Testläufe durchgeführt. Dabei zeigt sich, dass kleine Anpassungen in den Gewichtungen – etwa eine stärkere Berücksichtigung individueller Präferenzen – zu deutlich ausgewogeneren Ergebnissen führt.

Mitbestimmung: Alte Rechte, neue Fragen 

Rechtlich ist die Lage ziemlich klar: Bei Einführung eines solchen Systems greifen die klassischen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, insbesondere bei Fragen der Arbeitszeitgestaltung und technischen Überwachungseinrichtungen.

„Der Betriebsrat lässt sich die Funktionsweise der Software erklären, fordert Testphasen und besteht auf einer verbindlichen Betriebsvereinbarung.“

Im Fall von Schmidt & Sohn nutzt der Betriebsrat diese Rechte konsequent. Er lässt sich die Funktionsweise der Software erklären, fordert – erfolgreich – Testphasen und besteht auf einer verbindlichen Betriebsvereinbarung. Gleichzeitig wird festgelegt, dass die endgültige Entscheidung über den Dienstplan immer bei einem Menschen liegt. Die KI liefert also Vorschläge, aber keine unumstößlichen Vorgaben, was innerhalb der Belegschaft Vertrauen schafft.

Zwischen Effizienz und Akzeptanz  

Nach sechs Monaten zieht das Unternehmen eine erste Bilanz: Der Planungsaufwand ist deutlich gesunken, kurzfristige Änderungen lassen sich schneller abbilden. Da die Beschäftigten zum Großteil verstehen, wie die KI arbeitet und wie der Prozess funktioniert, wird das System überwiegend positiv gesehen. Der Betriebsrat hat dabei eine Schlüsselrolle gespielt, hat Zusammenhänge in verständliche Informationen übersetzt und Rückmeldungen aus der Belegschaft in die Weiterentwicklung eingebracht. 

Das fiktive Beispiel zeigt einmal mehr, dass KI weder Heilsbringer noch Bedrohung ist. Sie ist immer dann ein sinnvolles Werkzeug, das gut funktionieren kann, wenn es entsprechend begleitet wird. Und genau darin liegt die Chance: Betriebsräte können bei KI aktiv mitgestalten, statt nur zu reagieren. (tis)

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