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Grundlagen für den Betriebsrat: Outsourcing, Offshoring und Insourcing

Verlagerung des Betriebs

Outsourcing, Offshoring und Insourcing sind Begriffe, die die Verlagerung von Aufgaben eines Betriebs an eine andere Stelle oder einen anderen Ort betreffen. Im Folgenden möchten wir Ihnen erklären, was sie bedeuten, wie sie sich unterscheiden und was Sie als Betriebsrat dazu wissen müssen.

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Christian Schulz

Redakteur

Stand:  5.3.2014
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Outsourcing, Offshoring und Insourcing | © thingamajiggs - Fotolia.com

Was genau ist Outsourcing?

Der Begriff „Outsourcing“ leitet sich von den englischen Wörtern „out“ (außen) und „source“ (Bezugsquelle) ab und bedeutet, dass eine Leistung von einer Quelle außerhalb des Betriebs bezogen wird. So wird vor allem die Auslagerung von Unternehmensaufgaben an externe oder interne Dienstleister bezeichnet. Man bezieht also eine zuvor eigenständig erbrachte Leistung von einer fremden oder anderen Stelle. Verträge fixieren Dauer und Gegenstand der Leistung.

Man unterscheidet dabei das interne und externe Outsourcing. Betriebsinterne Auslagerung findet statt, wenn die Leistung von einer anderen oder speziell hierzu gegründeten Abteilung erbracht wird. Bei betriebsexterner Auslagerung wird die Leistung von einem komplett unabhängigen Zulieferer erbracht.

Beim Outsourcing handelt es sich um eine Verkürzung der Leistungstiefe eines Unternehmens bzw. einer Abteilung und eine Konzentration auf die Kernaktivitäten. Grundlage ist die Ansicht, dass ein bestimmter Baustein der Leistung an anderer Stelle besser beziehungsweise kostengünstiger erbracht werden kann. Dabei ist darauf zu achten, dass keine Schlüsseltechnologien oder –fähigkeiten des Unternehmens ausgelagert werden. Andernfalls entsteht eine unvorteilhafte Abhängigkeit vom Lieferanten.

Wo liegt der Unterschied zwischen Outsourcing und Offshoring?

„Offshoring“ bezeichnet die Verlagerung von Aufgaben des Unternehmens ins Ausland. Es handelt sich also um eine geographische Verlagerung, während Outsourcing die organisatorische Verlagerung betrifft. Zwischen beiden Arten der Umstrukturierung besteht kein zwingender Zusammenhang. In vielen Fällen geht allerdings mit dem Offshoring ein Outsourcing einher.

Primäres Ziel ist wie beim Outsourcing die Kostenreduzierung. Offshoring erreicht diese durch Verlagerung in Länder, in welchen das Lohnniveau deutlich unterhalb dem des Herkunftslands des Unternehmens liegt.

Die damit verbundenen Risiken sind sowohl strategischer, als auch operativer Natur. Durch die geographische Entfernung kann es zu Problemen, mit Logistik, Kommunikation, kulturellen Unterschieden und Zeitverschiebung kommen. Ebenso kann es passieren, dass ein Unternehmen aufgrund räumlicher Trennung nicht mehr flexibel auf marktrelevante Veränderungen reagieren kann, da alle Entscheidungen in größerem Maße von ortsabhängigen Faktoren betroffen sind. Nicht außer Acht zu lassen ist auch eine mögliche Verschlechterung des Betriebsklimas.

Eingliedern statt Auslagern

„Insourcing“ ist das Gegenteil von Outsourcing. Man versteht darunter die (Wieder-)Eingliederung von Aufgaben in das Unternehmen oder eine Abteilung. Es werden also vormals externe Teile der Leistung bzw. Produktion ins Unternehmen geholt.

Grundlage dafür kann sein, dass zuvor fälschlicherweise eine Kernkompetenz ausgelagert wurde und dies rückgängig gemacht wird. Ebenso die Ansicht, dass das Unternehmen benötigte Leistungen mit vorhandenen eigenen Ressourcen besser oder kostengünstiger erbringt. Weitere Vorteile ergeben sich dadurch, dass durch geringere Abhängigkeit von Lieferanten sowohl eine verlässlichere Planung, als auch eine bessere Qualitätskontrolle stattfindet.

Durch Insourcing können auch Arbeitskräfte, deren Stellen durch Rationalisierung von Arbeitsabläufen weggefallen sind, an anderer Stelle im Unternehmen weiterbeschäftigt werden.

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