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Ein Arbeitnehmer, der unerlaubt seinen privaten PKW am Arbeitsplatz lädt, kann gekündigt werden. Je nach den Umständen des Einzelfalls ist jedoch eine vorherige Abmahnung erforderlich.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Vergleich vom 19. Dezember 2023, 8 Sa 244/23
Ein Arbeitnehmer arbeitete seit mehreren Jahren als Rezeptionist in einem Beherbergungsbetrieb. Oftmals übernahm er die Spätschichten, wie auch am 12. Januar 2022. An diesem Tag parkte der Mitarbeiter seinen Golf hybrid vor dem Betrieb so, dass er das Ladekabel an einer 220 Volt-Steckdose im Flur des Seminargebäudes anstecken konnte. Nachdem die Arbeitgeberin vom Ladevorgang erfuhr, kündigte sie am 14. Januar 2022 das Arbeitsverhältnis fristlos. Daraufhin erhob der Rezeptionist Kündigungsschutzklage.
Das Gericht schlug einen Vergleich vor, auf den sich die Parteien einigten: Das Arbeitsverhältnis wurde zum 28. Februar 2022 ordentlich beendet und der Arbeitnehmer erhielt eine Abfindung in Höhe von 8.000 Euro.
Nach Ansicht des Gerichts ist das unerlaubte Aufladen des privaten PKW grundsätzlich als Kündigungsgrund geeignet. Im vorliegenden Falle käme erschwerend hinzu, dass das Laden des Fahrzeugs an einer 220 Volt-Steckdose erfolgte und nicht an einer gesicherten Wallbox oder eingerichteten Ladestation. Gleichzeitig sei hier wohl eine Abmahnung ausreichend gewesen, da die Kosten des Ladevorgangs nur bei 0,41 Euro lagen und auch kein ausdrückliches Verbot bestanden habe. Vielmehr sah die Hausordnung Verbote nur für Gäste, nicht jedoch für Mitarbeiter vor. Auch war das Laden anderer elektronischer Geräte (wie z.B. Handys) geduldet. Im Ergebnis wäre mit Blick auf die gut dreijährige Beschäftigungszeit ohne Vorkommnisse wohl eine Abmahnung angemessen gewesen.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zeigt mit seinen Ausführungen, dass das unerlaubte Laden eines PKW keine Lappalie ist. Hier gilt es, als Arbeitnehmer sensibel zu sein und im Zweifel beim Arbeitgeber nachzufragen. Auch der Betriebsrat kann sich dem Thema Elektromobilität annehmen und versuchen, mit dem Arbeitgeber eine Einigung zu erzielen. Denn diese Frage wird in Zukunft immer mehr Beschäftigte betreffen: Wo finde ich eine Lademöglichkeit für mein Fahrzeug? (sts)