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Lehrer mit rechtsradikaler Tätowierung: Kündigung rechtmäßig

Ist ein Lehrer mit Motiven der rechtsextremen Szene tätowiert, so kann ihm außerordentlich gekündigt werden, so das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Derartige Tätowierungen ließen auf eine fehlende Eignung als Lehrer schließen, wozu insbesondere auch die Verfassungstreue gehöre. 

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.05.2021, 8 Sa 1655/20 

Stand:  7.6.2021
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Das ist passiert: 

Der Arbeitnehmer war als Lehrer an einer Oberschule beschäftigt. Als er auf einem Schulfest sein T-Shirt auszog, kamen Tätowierungen wie u.a. „Meine Ehre heißt Treue“ in Frakturschrift über dem Oberkörper und das Symbol der Schwarzen Sonne zum Vorschein. Das Arbeitsverhältnis wurde daraufhin außerordentlich gekündigt. Hiergegen erhob der Lehrer Kündigungsschutzklage. 

Das entschied das Gericht: 

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg wies die Klage des Lehrers ab. Nach Ansicht des Gerichts ließen die Tätowierungen auf eine fehlende Eignung als Lehrer schließen, wozu insbesondere auch die Verfassungstreue gehöre. Aufgrund von Tätowierungen wie „Meine Ehre heißt Treue“ in Frakturschrift über dem Oberkörper und das Symbol der Schwarzen Sonne, welche mit der rechtsextremen Szene in Verbindung gebracht werden, könne auf eine fehlende Verfassungstreue geschlossen werden. Die ergänzenden Worte „Liebe Familie“, welche unterhalb des Hosenbundes tätowiert und somit in der Regel nicht sichtbar sind, änderten an der Auffassung des Gerichts nichts. Auch komme es auf zwischenzeitlich erfolgte Änderungen oder Ergänzungen der Tätowierung nicht an, da für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung abzustellen sei. (ft) 

Hinweis: Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde nicht zugelassen. 

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