Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Erfolgt die Wahl der Schwerbehindertenvertretung im vereinfachten Wahlverfahren nach §§ 18 ff. SchwbVWO, so hat der Wahlleiter selbst im Wahltermin die Wahlberechtigung der Wahlteilnehmer als schwerbehinderte Menschen oder ihnen nach § 2 Abs. 3 SGB IX Gleichgestellte zu prüfen.
Der Umstand, dass die Gleichstellung bereits vor längerer Zeit erfolgt ist, begründet für sich genommen keinen Zweifel an dem Fortbestand der Gleichstellung und rechtfertigt nicht den Ausschluss von der Wahl.
Landesarbeitsgericht Köln vom 25.04.2012 – 9 TaBV 96/11