Die Grundregeln der Gültigkeit für Stimmzettel
Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn er den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder einen unzulässigen Zusatz oder Vorbehalt enthält. Dies bedeutet, dass jede Markierung, die nicht eindeutig eine Stimme für einen bestimmten Kandidaten oder eine Liste anzeigt, zur Ungültigkeit führt. Ebenso sind Kommentare, Zeichnungen oder andere Zusätze tabu - zum Leidwesen für verkappte Künstler!
Gewählt wird nicht unbedingt nur mit Kreuz, auch ein Haken im dafür vorgesehenen Feld ist zulässig (siehe Fitting, § 12 WO). Hauptsache klar erkennbar und eindeutig!
Wieviel Stimmen bei Personen- oder Listenwahl?
Bei der Betriebsratswahl gibt es zwei Arten der Stimmabgabe: die Personenwahl und die Listenwahl.
1. Die Personenwahl
Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie es Sitze im Betriebsrat gibt. Stimmenhäufung ist nicht erlaubt, das heißt, man kann nicht einem einzigen Kandidaten mehrere Stimmen geben. Auch wenn man noch so viel Sympathie für ihn empfindet! Und auch nicht mehr Kreuze machen als Sitze im Betriebsrat, in der Hoffnung, man wählt auch gleich die Ersatzmitglieder mit. So nimmt der Stimmzettel gar nicht erst an der BR-Wahl teil.
2. Die Listenwahl
Hier dürfen zu dem Listenkennwort nur die ersten beiden Bewerber jeder Vorschlagsliste auf dem Stimmzettel stehen. Ein Verstoß gegen diese Regel macht die BR-Wahl anfechtbar. Und es darf nur eine Liste gewählt werden.
Typische Beispiele für ungültige Stimmzettel
Der Picasso der Wahlkabine
- Stimmzettel mit Smiley oder anderen Kritzeleien: Ein Strichmännchen mag zwar kreativ sein, ist aber leider kein gültiges Votum!
- Die Bemalung der Rückseite des Stimmzettels oder Nutzung als Notizzettel: Ja, auch wenn die Rückseite perfekt für schnelle Gedankenblitze scheint, bleibt der Zettel ungültig.
Der rätselhafte Ankreuzer
Eigentlich ganz einfach, aber in der Praxis für ungeübte Kreuzchen-Setzer oft eine Herausforderung!
- Stimmzettel ohne Kreuz: Kein Kreuz, keine Wahl.
- Stimmzettel mit Fragezeichen: Unsicherheit ist keine gültige Wahlentscheidung. Besser vorher schlau machen!
- Halbes Kreuz an zwei Stellen: Wer sich nicht entscheiden kann, hat Pech gehabt.
Der leidenschaftliche Wähler
- Stimmzettel mit Kussmund: Die Liebesbekundung an den Kandidaten ist zwar romantisch, macht den Zettel jedoch ungültig.
- Telefonnummer als Flirt-Versuch: Leider wird die Kandidatin das nie sehen, denn wir sprechen von einer anonymen Wahl! Nur Mut: Lieber den direkten Weg zur Kandidatin wählen.
- Der Stimmzettel als Kunstobjekt mit lauter durchgestrichenen Kandidaten: Nur ein offener Kandidat, alle anderen durchgestrichen? Leider ungültig!
Der Markierungsextremist
- Kreuz geht über die Kreise hinaus und trifft andere Wahlfelder: Ein überschwänglicher Kreuzmacher verwirrt mehr, als dass er wählt.
- Die Kennzeichnung der Felder enthalten eindeutig verbotene (politische) Symbole: Kommt leider vor, ist aber auf jeden Fall ungültig!
Der Wahlbeamte
- Eigener Name auf dem Stimmzettel: Mein Haus, mein Auto, mein Stimmzettel? Nein! Es muss nicht immer alles mit dem eigenen Namen als Besitz gekennzeichnet sein. Ein Stimmzettel ist jedenfalls anonym.
- Das Lineal als Werkzeug: Liegt ein Lineal in der Wahlkabine, heißt das nicht, dass der Lieblingskandidat unterstrichen werden muss. Es ist auch nicht für das stundenlange, akkurate Falten des Stimmzettels gedacht. Es dient lediglich als Lesehilfe, um nicht in den Zeilen zu verrutschen!
Ein paar praktische Tipps zur Stimmabgabe
- Das richtige Falten des Stimmzettels: Ein beliebter Spruch des Wahlvorstands an die Wähler… Macht nicht den „Laschet“! Ein falsch gefalteter Stimmzettel kann den Wahlvorgang verzögern und für unnötige Verwirrung sorgen. Warum? Ist beim Falten das Wahlergebnis vor dem Einwurf in die Urne sichtbar, dann ist es nicht anonym. Also nochmal ab in die Wahlkabine und gar erst nicht einwerfen lassen!
- Briefwahl – richtig abstimmen: Bei Fehlern kann ein neuer Stimmzettel angefordert werden. Der falsch Gekennzeichnete bleibt jedoch beim Wähler (wegen der Anonymität).
Achtung: Der Wähler darf natürlich nur einmal wählen!
Übrigens erhöhen auch ungültige Stimmen die Wahlbeteiligung. Denn auch wenn sie als nicht gültig gewertet wurden, sind sie ein Zeichen der Beteiligung. Manchmal als Protestsignal gedacht oder ein Ausdruck von Überforderung der Wählerschaft.
Humor und Ernsthaftigkeit bei der Betriebsratswahl
Auch wenn einige ungültige Stimmzettel für Schmunzeln sorgen, ist es für eine gültige und faire BR-Wahl wichtig, die Regeln zu beachten. Wichtig ist das auch für Wahlvorstand und Kandidaten, denn schnell wird im Trubel so eines Großereignisses mal ein kleiner Picasso übersehen - und macht dann unter Umständen die Wahl anfechtbar. Also, liebe Wähler: Lasst den Künstler in euch zuhause und setzt eure Stimme bei der nächsten Betriebsratswahl klar und eindeutig! (sw)