Lexikon
Beitragsbemessungsgrenzen =>Rechengrößen (Sozialversicherung)

Beitragsbemessungsgrenzen =>Rechengrößen (Sozialversicherung)

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Die für die Erhebung von Beiträgen zur Sozialversicherung (gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) maßgebenden Brutto-Verdienstgrenzen.

 

Für 2012 ist ein Bruttoverdienst von monatlich 5600 Euro (West) bei einem Jahreseinkommen von 67.200 Euro vorgesehen. Die Beitragsbemessungsgrenzen für Ost bleiben 2012 unverändert zu 2011.
Das könnte Sie auch interessieren

Rente 2022: Ein rauchendes Pulverfass?!

Im Sommer 2022 sollen die Renten in Deutschland endlich wieder steigen. Allerdings sind die Prognosen gedämpft, Grund ist der umstrittene „Nachholfaktor“. Zugleich werden Pläne laut, die Lebensarbeitszeit weiter anzuheben. Dabei sind die Aussichten trüb: Berechnungen zufolge droht jedem dr ...
Mehr erfahren

Das Bundesteilhabegesetz

Ende letzten Jahres haben Bundestag und Bundesrat das Bundesteilhabegesetz, kurz BTHG, auf den Weg gebracht. Vorausgegangen war dem ein zähes Ringen, das Gesetz wurde im Laufe des parlamentarischen Verfahrens stark überarbeitet. Bringt das Ergebnis nun tatsächlich Verbesserungen für Schwer ...
Mehr erfahren
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt die Rechte von Eltern, die ihre aufgrund einer Behinderung pflegebedürftigen Kinder betreuen. Arbeitgeber dürfen diese Beschäftigten nicht mittelbar diskriminieren z.B. durch unflexible Arbeitszeiten. Vielmehr müssen sie angemessene Vorkehrungen treffen, damit Beruf und Pflege vereinbar sind. Das hat weitreichende Folgen für Arbeitszeitmodelle und auch für die Mitbestimmung des Betriebsrats.