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Eine Abmahnung liegt vor, wenn der Arbeitgeber Vertragsverstöße bzw. Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers beanstandet und diesen darauf hinweist, dass im Falle der Wiederholung Inhalt und Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet sind. Die Abmahnung muss daher: bestimmte Mängel eindeutig beanstanden (Rügefunktion) und Konsequenzen für den Inhalt oder Bestand des Arbeitsverhältnisses im Wiederholungsfalle androhen (Warnfunktion). Die Abmahnung ist zu unterscheiden von einer bloßen Ermahnung, die eine einfache Rüge ist und nicht dazu dient, eine Kündigung vorzubereiten.
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