Lexikon
Initiativrecht

Initiativrecht

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren
Im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung spricht man vom Initiativrecht, wenn der Betriebsrat laut Betriebsverfassungsgesetz in bestimmten Bereichen nicht nur das Recht hat, auf Maßnahmen des Arbeitgebers zu reagieren, sondern selbst Gestaltungsvorschläge zu machen oder in den Entscheidungsprozess einzubringen. Dieses Initiativrecht steht dem Betriebsrat in allen Bereichen zu, in denen das Gesetz ausdrücklich eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und bei Scheitern der Einigung die Entscheidung einer Einigungsstelle vorsieht. Schwerpunkt der Mitbestimmung bilden die sozialen Angelegenheiten in § 87 Abs. 1 BetrVG.
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Gut zu wissen: Haftung während der Ausbildung

Ein 24-jähriger Azubi stand in Freiburg vor Gericht. Dem jungen Mann wurde vorgeworfen, in seinem Betrieb ein Feuer gelegt zu haben. Das Motiv? Laut Staatsanwaltschaft Frust und Unzufriedenheit mit dem Arbeitgeber. Die Flammen zerstörten die Werkshalle und richteten einen Schaden in Höhe v ...
Mehr erfahren

Kurzarbeit für Auszubildende - geht das?

Die Zahlen zur Kurzarbeit steigen derzeit wieder schnell an, einige Unternehmen stecken in der Krise. Sorgen um den Arbeitsplatz machen die Runde. Was ist jetzt eigentlich mit den Auszubidenden? Können sie auch in Kurzarbeit geschickt werden?
Mehr erfahren
Gilt eine Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung auch für Auszubildende? Das Bundesarbeitsgericht sagt: Ja, wenn die Regelung sie nicht klar ausschließt. Das kann vor allem dann wichtig werden, wenn ein Versorgungswerk später gekündigt oder geschlossen wird.