Lexikon
Initiativrecht

Initiativrecht

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren
Im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung spricht man vom Initiativrecht, wenn der Betriebsrat laut Betriebsverfassungsgesetz in bestimmten Bereichen nicht nur das Recht hat, auf Maßnahmen des Arbeitgebers zu reagieren, sondern selbst Gestaltungsvorschläge zu machen oder in den Entscheidungsprozess einzubringen. Dieses Initiativrecht steht dem Betriebsrat in allen Bereichen zu, in denen das Gesetz ausdrücklich eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat und bei Scheitern der Einigung die Entscheidung einer Einigungsstelle vorsieht. Schwerpunkt der Mitbestimmung bilden die sozialen Angelegenheiten in § 87 Abs. 1 BetrVG.
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Vertretung von Jugendlichen und Auszubildenden auf Konzernebene

Wenn mehrere Unternehmen zu einem Konzern zusammengeschlossen sind, ist natürlich ebenfalls eine angemessene Vertretung der Interessen von jugendlichen Arbeitnehmern und Auszubildenden notwendig. Hierzu kann eine Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung gebildet werden. Alles Weitere e ...
Mehr erfahren

So bewerbt ihr euch richtig

Wie sieht eine richtig gute Bewerbung aus? Von Lebenslauf und Anschreiben hat wahrscheinlich jeder schon einmal gehört. Sitzt man dann aber vor dem leeren Blatt, ist das Gehirn wie leergefegt. Worauf kommt es nochmal an? Was ist ein tabellarischer Lebenslauf? Und wie punkte ich gegenüber a ...
Mehr erfahren
In einem dualen Studium ist der letzte Ausbildungsabschnitt, der auf den Erwerb des Bachelors gerichtet ist, kein Ausbildungsverhältnis im Sinne von § 78a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Verlangt ein JAV- oder Betriebsratsmitglied in dieser Situation die Übernahme, kommt kein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis zustande.