Lexikon
Mobbing

Mobbing

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren
Mobbing ist kein Rechtsbegriff und gesetzlich nicht geregelt. Gemeint ist damit das systematische Anfeinden, Schikanieren und Diskriminieren von einer oder mehrerer unterlegener Personen. Es geht um die vielfältigen, mehr oder weniger subtilen Methoden, mit denen ein Arbeitnehmern aus den unterschiedlichsten Gründen von Kollegen oder Vorgesetzten "fertiggemacht" wird. Mobbing wird begünstigt durch Stresssituationen am Arbeitsplatz, deren Ursachen u.a. in einer Über- oder Unterforderung einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen, in der Arbeitsorganisation oder im Verhalten von Vorgesetzten liegen können. Kollegen und Vorgesetzte suchen für ihre ungelösten Konflikte am Arbeitsplatz Sündenböcke für die eigenen Ohnmachtsgefühle und Probleme. Unzulänglichkeiten der Vorgesetzten im Umgang mit ihren Mitarbeitern, Fehler in der Arbeitsorganisation und Angst um den Arbeitsplatz sind besonders fruchtbare Nährböden für die Mobbing-Bereitschaft unter den Kollegen. Die Bandbreite des Mobbing reicht von der vermeintlich offen und ehrlich gemeinten Kritik über versteckte Beanstandungen, Anspielungen, Scherze, Verweigerung selbstverständlicher Hilfen über die Missachtung der üblichen Höflichkeitsformen bis hin zur Schikane und offenen Diskriminierung. Mobbing-Opfer werden von einer oder mehreren Personen systematisch, häufig und über eine längere Zeit angegriffen, ausgegrenzt und herabgesetzt meist mit dem Ziel, es aus dem Arbeitsverhältnis auszustoßen.
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Wirtschaftskrise: die Sorgen der Jugend

Immer mehr Unternehmen klagen über Auftragsrückgang und sinkenden Absatz, prominentestes Beispiel ist sicherlich VW. Schlittert Deutschland also derzeit in eine Wirtschaftskrise? Das Thema ist jedenfalls längst in der Gesellschaft angekommen, und zwar bei jeder Altersschicht. Die Älteren h ...
Mehr erfahren

JAV-Wahl: Nachwuchsförderung im Betriebsrat

Ein Betriebsrat hat Vorteile für die Belegschaft und auch für den Betrieb selbst: Unternehmen mit Mitbestimmung sind langfristig stabiler. Auch eine JAV hat viele Vorteile. Nicht nur für die jungen Arbeitnehmer und Azubis, sondern auch für den Betrieb und den Betriebsrat.
Mehr erfahren
In einem dualen Studium ist der letzte Ausbildungsabschnitt, der auf den Erwerb des Bachelors gerichtet ist, kein Ausbildungsverhältnis im Sinne von § 78a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Verlangt ein JAV- oder Betriebsratsmitglied in dieser Situation die Übernahme, kommt kein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis zustande.