Treppauf und treppab: Arbeitsunfall im Home-Office

Wo beginnt und wo endet der versicherte Weg zur Arbeit im Home-Office innerhalb des eigenen Hauses? Und ist das Mitführen eines Handys auf diesem Weg eine „unternehmensdienliche Handlungstendenz“, die den Versicherungsschutz begründet? Mit solchen Spitzfindigkeiten befasste sich jüngst das Sozialgericht in Hamburg.

SG Hamburg (40. Kammer), Gerichtsbescheid vom 08.12.2025, S 40 U 66/25 

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Redaktion
Stand:  3.3.2026
Lesezeit:  01:30 min
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Das ist passiert

Der Kläger war im Home-Office tätig und nutzte dafür einen Raum im ausgebauten Dachgeschoss seiner Doppelhaushälfte. Am Unfalltag beendete der Kläger gegen 18:30 Uhr seine Tätigkeit im Arbeitszimmer und ging die Treppe hinab in Richtung Wohnbereich. Dabei knickte er um, stürzte mehrere Stufen herab und brach sich ein Bein. 

Die beklagte Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, weil die Handlungstendenz des Klägers beim Herabsteigen der Treppe nicht auf eine unternehmensdienliche Tätigkeit gerichtet gewesen sei, sondern auf die anstehenden privaten Tätigkeiten. Nach Auffassung des Klägers mache es keinen Unterschied, ob er seine Treppe nach oben ins Heimbüro gehe, oder nach unten zu seinen Privaträumen. Außerdem habe er dabei sein Handy getragen, um notfalls auch geschäftlich noch erreichbar zu sein.

Das entschied das Gericht

Ein Wegeunfall kam nicht in Betracht, weil dazu nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts das Durchschreiten der Außentür oder einer anderen Gebäudeöffnung nötig ist. Einen alternativ möglichen Arbeitsunfall auf einem Betriebsweg „im Home-Office“ sah das Sozialgericht aber auch nicht. Ein Betriebsweg im Home-Office sei denkbar, wenn dieser Weg in Ausführung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt und in einem unmittelbaren Unternehmensinteresse vorgenommen wird. Das sei beim Aufsuchen des Büroraumes gegeben, nicht mehr jedoch beim Verlassen nach getaner Arbeit. Daran ändere auch das bloße Mitführen eines Mobiltelefons nichts, weil beim Hinabsteigen der Treppe die versicherte Tätigkeit objektiv beendet war. Damit sei der Unfall im Anschluss an die versicherte Tätigkeit auf unversicherten Weg in den privaten Räumlichkeiten passiert.

Bedeutung für die Praxis

Die meisten Unfälle passieren in den eigenen vier Wänden. Wer glaubt, im Home-Office gut abgesichert zu sein, der täuscht sich. Schon die Richtung eines Weges auf der Treppe (rauf oder runter) kann über das “Wohl und Wehe” entscheiden. So absurd das auch erscheinen mag. Das zeigt, wie problematisch die ursprüngliche nie vorgesehene Vermischung von Arbeitsstätte und Privaträumen sein kann. Vieles ist hier nicht abschließend geklärt. Umso bedeutender ist es, als Betriebsrat die Ausgestaltung von Arbeit im Home-Office möglichst detailliert und rechtssicher in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. (jb) 

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