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Früher wurde der Grad der Behinderung nach den so genannten "Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit“ (kurz: AHP) festgestellt. Diese wurden zum 1. Januar 2009 durch die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) abgelöst. Sie gilt auch für die Feststellung weiterer gesundheitlicher Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind. Konkret geregelt werden die AHP nun durch die Anlage zu § 2 dieser Verordnung, den so genannten „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“.
Laut Aussage des Bundesministeriums für Arbeit wurden die in den AHP niedergelegten Grundsätze und Kriterien inhaltlich nicht geändert. Es sei vielmehr an die bewährten Bewertungsgrundsätze und Verfahrensabläufe angeknüpft worden.
Die Versorgungsmedizin-Verordnung inklusive der Versorgungsmedizinischen Grundsätze kann genauso wie zuvor die Anhaltspunkte beim Bundesministerium für Arbeit als Buch bestellt oder als Download abgerufen werden.
Anlass für die Verordnung war die immer wieder beanstandete fehlende Rechtsgrundlage für die AHP. Denn diese wurden weder vom Gesetzgeber noch von einer durch den Gesetzgeber ermächtigten Stelle erlassen, sondern vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf der Grundlage von Beschlüssen und Empfehlungen des bisherigen ärztlichen "Sachverständigenbeirates Versorgungsmedizin" herausgegeben worden.
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