Die Laufleistung des Kollegen als „Heatmap“?

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Stand:  9.6.2026
Lesezeit:  03:45 min
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Datenerhebung: im Fußball normal, im Arbeitsalltag mit klaren Grenzen

Im Profifußball wird heute fast jeder Schritt „getrackt“: Laufleistung, Positionsdaten, Passgenauigkeit. Alles wird gesammelt, analysiert und ausgewertet. Im Büro, in der Werkstatt oder am Fließband wäre ein solche Totalvermessung schnell ein Fall für den Betriebsrat. Ein Blick auf zwei Welten, die in Sachen Datenerhebung so gar nichts miteinander zu tun haben.

Viele freuen sich auf die Fußball-WM. Auf Leidenschaft, Emotionen und natürlich den einen oder anderen Torjubel – eigentlich wie immer bei einem solchen Großereignis. Dabei hat der Fußball längst eine Entwicklung genommen, dank derer die Zuschauer nicht mehr ausschließlich dem Ball hinterherblicken (müssen). In nahezu jeder TV-Übertragung flimmern Zahlen zur Laufleistung der Spieler, Sprints oder Passquoten mit. Dahinter steht ein komplexes System aus Kameras, Sensoren und Datenbanken. 

Für die Vereine sind diese Daten Gold wert: Trainer erkennen Laufwege, analysieren Raumverhalten, optimieren Trainingspläne oder sehen, welche Spieler ins Spielsystem passen. Selbst scheinbar banale Fragen können datenbasiert beantwortet werden: Wer bewegt sich am effizientesten? Wer ermüdet wann?

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Künstliche Intelligenz wird die Datenerhebung nochmal auf ein ganz neues Level hieven.

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Und dabei ist längst noch nicht das Ende der (Eck-)Fahnenstange erreicht. Künstliche Intelligenz wird die Datenerhebung nochmal auf ein ganz neues Level hieven. „Der Weg hat gerade erst begonnen, wir stehen noch am Anfang“, sagte etwa Daniel Memmert, Leiter des Instituts für Trainingswissenschaft und Sportinformatik an der Deutschen Sporthochschule Köln, zur Thematik „Big Data“ gegenüber rbb|24.

Der gläserne Profi: (vermutlich) freiwillig und vertraglich geregelt

Was in einem Stadion für viele selbstverständlich ist, wäre außerhalb des Spielfelds hochsensibel. Denn Fußballprofis dürften anders als die meisten Beschäftigte – ohne genaue Vertragsinhalte zu kennen – umfassend in die Datenerhebung eingewilligt haben. Die Verarbeitung ihrer Leistungsdaten dürfte also Teil ihrer Arbeitsverträge sein und einem klar definierten Zweck dienen: der Verbesserung der sportlichen Leistung. 

Zudem bewegen sich die Spieler natürlich in einem besonderen Kontext. Sie sind Teil einer öffentlichkeitwirksamen Branche, in der Transparenz gewissermaßen Bestandteil des Geschäftsmodell ist. Dass Laufleistungen, oftmals aufbereitet als sogenannte „Heatmap“, und Statistiken veröffentlicht werden, gehört mittlerweile ganz selbstverständlich zur Inszenierung des Spiels.

Und im Betrieb? Eine klare rote Karte! 

Überträgt man die Fußballrealität auf den „normalen“ Arbeitsplatz, wird schnell klar: So einfach ist das dort nicht! Eine dauerhafte Leistungserfassung von Beschäftigten, etwa durch Software, Tracken der Mausbewegungen oder Tastaturanschläge sowie das Messen der Aufenthaltsorte ist zumeist gesetzlich von vornherein unzulässig oder unterliegt strengen Grenzen. „Der heimliche Einsatz von ‚Keyloggern‘ ist verboten – das wäre eine klare rote Karte“, erklärt Stephan Sägmüller, Datenschutzexperte aus dem ifb. 

Und an dieser Stelle kommt der Betriebsrat ins Spiel. Er ist gewissermaßen der Video-Schiedsrichter, der alles überblickt und an der richtigen Stelle eingreifen sollte. Denn hier geht es insbesondere um § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz: Demnach hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Einführung von technischen Einrichtungen, die dazu geeignet sind, Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu mehrfach betont, dass bereits die bloße Eignung zur Überwachung ausreicht, damit der Betriebsrat mitbestimmt. „Und das trifft heute auf nahezu jede Software zu, weshalb der Betriebsrat hier ein starkes Mitbestimmungsrecht hat, das er unbedingt nutzen sollte“, so Stephan Sägmüller dazu.

Zwischen Leistungsansatz und Kontrolle 

Natürlich nutzen auch Unternehmen Daten, um Prozesse zu verbessern. Callcenter beispielsweise analysieren Gesprächsdauern, Logistikfirmen optimieren Routen und so manche Bürosoftware erstellt Nutzungsstatistiken. Während allerdings Fußballprofis Teil eines Systems sind, das wie erwähnt auf maximale Transparenz ausgelegt ist – und meist eine nicht gerade geringe monetäre Entschädigung erhalten –, haben Beschäftigte einen Anspruch auf Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) setzt hier klare Grenzen. Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine rechtliche Grundlage besteht und der Zweck klar definiert ist. (Art. 5 und 6 DSGVO). „Man spricht hier vom sogenannten Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“, sagt Stephan Sägmüller und ergänzt: „Das bedeutet, alles ist verboten, es sei denn es ist erlaubt – das wichtigste Prinzip des Datenschutzes. Das Tor zum Persönlichkeitsrecht bleibt also verschlossen, außer der Arbeitgeber kann eine entsprechende Rechtsgrundlage benennen.“

Der Betriebsrat als Spielmacher 

Ohne die Zustimmung des Betriebsrates bei der Einführung von Systemen geht somit nichts, gleichzeitig ist es seine Aufgabe, die Balance zu halten: Zwischen berechtigten Interessen des Arbeitgebers an Effizienz und den Schutzrechten der Beschäftigten. Betriebsvereinbarungen können regeln, welche Daten erhoben werden dürfen, wie lange sie gespeichert werden und zu welchen Zwecken sie genutzt werden.

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Jeder verdient faire Spielregeln.

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Der Blick in den Profifußball zeigt eindrucksvoll, was technisch möglich ist. Aber: Was auf dem Spielfeld akzeptiert ist, wäre im Büro schnell ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Deshalb: Es braucht nicht von jedem Angestellten eine „Heatmap“. Aber jeder verdient faire Spielregeln. (tis)

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