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News Arbeitnehmer Arbeitsrecht und Arbeitsplatz: Was ändert sich im Jahr 2023?

Arbeitsrecht und Arbeitsplatz: Was ändert sich im Jahr 2023?

Das sollten Sie als Betriebsrat wissen!

Abschied vom gelben Schein, eine höhere Home-Office-Pauschale und einige neue Gesetze: 2023 hat spannende Neuerungen für Arbeitnehmer und Betriebsräte im Gepäck. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.

Stand:  10.1.2023
Lesezeit:  03:00 min
Arbeitsrecht und Arbeitsplatz: Was ändert sich im Jahr 2023? | © AdobeStock | Deemerwha studio

Zugegeben, es ist ein etwas holperiger Start in das Jahr 2023: Der Energiepreis ist hoch, stockende Lieferketten und Fachkräftemangel belasten die Unternehmen. Und doch gibt es Lichtblicke: Laut dem ifo Institut soll sich die Konjunktur ab dem Frühjahr wieder erholen und die Wirtschaft in der zweiten Jahreshälfte mit kräftigeren Raten zulegen! Olaf Scholz „mit Wumms aus der Krise“ wird damit vielleicht zu einem luftigen „Wümmschen“, das zart durch unsere Geldbeutel streift. Blicken Sie als Betriebsrat auf die Änderungen und bekommen einen Überblick, was der Gesetzgeber zur Unterstützung der Arbeitnehmer auf den Weg gebracht hat.

1. Gesundheit / Arbeitsplatz

Online-Krankmeldungen
Der „gelbe Schein” ist seit Januar 2023 Geschichte. Arbeitgeber erhalten die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Beschäftigten nur noch elektronisch von den gesetzlichen Krankenkassen. Bei diesem Verfahren übermitteln Praxen noch am Tag des Arztbesuches die Bescheinigung elektronisch an die Krankenkasse. Diese stellt die Daten künftig auch dem Arbeitgeber elektronisch zur Verfügung. Das Ganze nennt sich eAU-Verfahren: „e“ für „elektronisch“, „AU“ für „Arbeitsunfähigkeit. Eine Ausnahme gilt für Privatpatienten, sie erhalten die AU vorerst weiter in Papierform und müssen diese dem Arbeitgeber vorlegen.

1. Gesundheit / Arbeitsplatz

Online-Krankmeldungen
Der „gelbe Schein” ist seit Januar 2023 Geschichte. Arbeitgeber erhalten die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Beschäftigten nur noch elektronisch von den gesetzlichen Krankenkassen. Bei diesem Verfahren übermitteln Praxen noch am Tag des Arztbesuches die Bescheinigung elektronisch an die Krankenkasse. Diese stellt die Daten künftig auch dem Arbeitgeber elektronisch zur Verfügung. Das Ganze nennt sich eAU-Verfahren: „e“ für „elektronisch“, „AU“ für „Arbeitsunfähigkeit. Eine Ausnahme gilt für Privatpatienten, sie erhalten die AU vorerst weiter in Papierform und müssen diese dem Arbeitgeber vorlegen.

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2. Rund ums Geld

Inflationsausgleichsprämie
Seit dem 26. Oktober 2022  können Arbeitgeber allen Mitarbeitern eine steuerfreie Prämie zahlen, um die finanziellen Belastungen angesichts der Rekordinflation zumindest etwas abzufedern. Das steuer- und sozialabgabenfreie Extra zum Gehalt darf bis zu 3.000 Euro betragen. Die Prämie kann eine Einmalzahlung sein oder aber der Betrieb überweist Teilbeträge verteilt auf mehrere Monate.
Deadline ist der 31. Dezember 2024, bis dahin ist die Auszahlung der Inflationsprämie steuerfrei.

Home-Office-Pauschale
Statt einmal 600 können 2023 maximal 1.260 Euro Home-Office-Pauschale bei der Steuererklärung angesetzt werden.

Einkommenssteuer
Ab dem 1. Januar 2023 steigt der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss. Erst ab einem Betrag von 10.908 Euro müssen dann überhaupt Steuern bezahlt werden. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent, der im Moment ab einem zu versteuernden Einkommen von 58.597 Euro greift, ist im kommenden Jahr ab 62.810 Euro fällig.

Sparerpauschbetrag erhöht sich
Der Sparerpauschbetrag oder auch Sparerfreibetrag wird 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro hochgesetzt. Bei Ehepartnern steigt er von 1.602 Euro auf 2.000 Euro.

Rentenerhöhung
2023 könnten die Renten in Deutschland erhöht werden. In Westdeutschland sollen die Beiträge im Juli um etwa 3,5 Prozent steigen und in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent. Die Daten sind vorläufig, die Rentenerhöhung wird im Frühjahr verkündet.

Kindergeld-Erhöhung
Bislang erhielten Eltern für das erste und das zweite Kind jeweils 219 Euro im Monat, für das dritte Kind gab es 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro monatlich. Seit dem 01.01.2023 beträgt das Kindergeld einheitlich 250 Euro pro Kind und Monat.

Steigende Krankenkassenbeiträge
Die Krankenkassenbeiträge steigen: 2022 lagen sie im Schnitt bei 15,9 Prozent. 2023 haben viele Kassen die Beiträge für Versicherte angehoben: Um 0,3 Punkte auf im Schnitt 16,2 Prozent. Mehr als 60 der 96 Kassen haben ihren Beitrag erhöht.

Faire Bezahlung in der Pflege
Wer selbst in der Pflege arbeitet oder Angehörige hat, die in diesem Bereich tätig sind, wird sich auch über die weitere Erhöhung des Mindestlohns für Pflegekräfte freuen. Diese erste Erhöhung des Mindestgehalts ist auf Mai 2023 angesetzt, die zweite auf Dezember 2023.

Midi-Jobs bekommen höhere Verdienstgrenze
Bei sogenannten Midi-Jobs ist die Verdienstgrenze gestiegen. Arbeitnehmer dieser Gruppe können jetzt 2.000 Euro statt 1.600 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.

Ausbildungsfreibetrag
Der Ausbildungsfreibetrag wird ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 924 Euro auf 1.200 Euro je Kalenderjahr angehoben. Der Ausbildungsfreibetrag wird nur für Kinder gewährt, die volljährig sind, sich in Berufsausbildung befinden und auswärtig untergebracht sind. 

3. Rund um die Unternehmen

Lieferkettengesetz tritt in Kraft
Das Lieferkettengesetz heißt noch etwas sperriger „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (LKSG). In Deutschland tätige Unternehmen werden verpflichtet, im Hinblick auf die Liefer- und Wertschöpfungsketten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nachzukommen. So sollen entsprechende Missstände oder Gefahren vermieden werden.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt das Gesetz für Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitern. Ab 2024 sollen sich dann auch Unternehmen mit 1.000 oder mehr Mitarbeitern daran halten müssen.

Unternehmensnummer
Unternehmen, die Mitglied einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sind, haben zum Jahreswechsel eine neue Unternehmensnummer erhalten (UNR.S). Unternehmen benötigen diese unbedingt, um zum Beispiel Sozialversicherungsdaten zu melden oder Lohnnachweise zu übermitteln.

Insolvenzantrag
Unternehmen, die im Kern gesund und auch langfristig unter den geänderten Rahmenbedingungen überlebensfähig sind, können ihre Geschäftsmodelle anpassen. Hintergrund ist das „Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen“. Der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung wurde auf vier Monate verkürzt, die Frist für die Insolvenzantragstellung vorübergehend auf acht Wochen hochgesetzt. Die Regelungen sollen bis zum 31. Dezember 2023 gelten.

Wegestreckenentschädigung Bau
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es die neue Wegestreckenentschädigung für Arbeitnehmern in Bauunternehmen, die zu ihren Baustellen fahren. Die Baulohn-Änderungen werden in den Lohnprogrammen aufgenommen. Die Wegezeitentschädigung ist nach Kilometern gestaffelt. Mehr Informationen dazu erhalten Arbeitgeber bei den Bauverbänden und Arbeitnehmer bei der IG Bau.

4. Rechte von Arbeitnehmern

Bundestag beschließt Hinweisgeberschutzgesetz
Am 16. Dezember 2022 hatte der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetzbeschlossen. Sogenannte Whistleblower, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben, sollen damit besser geschützt werden. Das Gesetz, eine verspätete Umsetzung der Hinweisgeberschutzrichtlinie, muss jetzt noch durch den Bundesrat. Es wird voraussichtlich im Mai 2023 in Kraft treten.

Arbeitsbescheinigung bei Arbeitslosigkeit – BA BEA
Das Verfahren der Arbeitsbescheinigung bei Arbeitslosigkeit ist ein elektronisches Meldeverfahren zwischen Arbeitgebern und der Agentur für Arbeit. So sollen schneller die Leistungen für ausscheidende Mitarbeiter berechnet werden. Bisher brauchte man eine Arbeitsbescheinigung vor Ende der Beschäftigung, auf der Details zur ablaufenden Beschäftigung (inkl. Details zur Vergütung) standen.
Die Pflicht, Bescheinigungen nur noch online zu übermitteln, gilt ab dem 1. Januar 2023 für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche.

5. Und das ändert sich sonst noch…

Mehrwegpflicht
Restaurants, Bistros und Cafés müssen künftig Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbehältern anbieten.

Höhere Tabaksteuer
Rauchen wird ab dem 1. Januar 2023 noch einmal teurer. Durch die Erhöhung der Tabaksteuer steigt der Preis für eine Packung mit 20 Glimmstängeln durchschnittlich um rund 10 Cent an.

Neue Euro-Münzen
Zum 1. Januar 2023 hat Kroatien seine Landeswährung auf Euro umgestellt. Seit diesem Tag werden kroatische Euro-Münzen in Umlauf gebracht. Auf den 10-, 20- und 50-Cent-Münzen ist der Ingenieur Nikola Tesla zu sehen. Die 1-Euro-Münze schmückt ein Bild eines Marders. Dieses Tier heißt im kroatischen „Kuna“, also genauso wie die bisherige kroatische Währung. Auf der 2-Euro-Münze ist der Umriss Kroatiens geprägt.

Führerschein: Umtauschfrist
Jetzt aber schnell: Wer zwischen 1959 und 1964 geboren wurde, hat noch bis zum 19. Januar 2023 Zeit, seinen alten Führerschein gegen einen neuen zu tauschen.

6. In der Pipeline

Arbeitszeiterfassung: Gesetz angekündigt
Geplant ist ein Gesetzentwurf zur Regelung der Arbeitszeiterfassung: „Bald“, so heißt es aus dem Ministerium, folge ein Vorschlag – damit ist das erste Quartal 2023 gemeint. Auslöser ist eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Pflicht der Arbeitszeiterfassung.

Behinderung der BR-Arbeit
Die Behinderung der Betriebsratsarbeit soll ein Offizialdelikt werden, also ohne Antrag von den Staatsanwaltschaften zu verfolgen – so lautete die Ankündigung im Jahr 2022. Umgesetzt ist dies aber noch nicht. Aktuell kann die Behinderung der Wahl oder der Arbeit von Betriebsräten nach nur auf Antrag von Arbeitnehmervertretern, Gewerkschaften oder seitens des Unternehmens verfolgt werden, so steht es in § 119 BetrVG. (sw)

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