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Drei Jahre DSGVO – Mehr Bußgelder, weniger Druck?

Die Datenschutzgrundverordnung hat Geburtstag

Wer erinnert sich nicht an die Aufregung im Mai 2018, als der Datenschutz plötzlich wie ein Damoklesschwert über den Köpfen von Betrieben und Betriebsräten hing? Die Angst vor Horror-Bußgeldern war ebenso groß wie die Sorgen vor einem Berg an Bürokratie. Was ist davon geblieben? Wir sprachen mit unserem ifb-Datenschutzexperten Stephan Sägmüller.

Stand:  25.5.2021
Lesezeit:  02:00 min
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Drei Jahre DSGVO | © AdobeStock | Vasily Merkushev

Stephan Sägmüller

Der Jurist Stephan Sägmüller ist beim ifb u.a. zuständig für das Thema Datenschutz.

Stephan, der Datenschutz ist Deine Herzensangelegenheit. Wird die DSGVO den heutigen Anforderungen gerecht?

Auch nach drei Jahren DSGVO zeigt sich: Der Fokus auf den Datenschutz, sowohl in den Medien als auch in den Köpfen, ist weiterhin unverändert hoch. Und das ist gut! Auch für viele Betriebsräte war es in den letzten Jahren hilfreich, das Thema in den betrieblichen Fokus zu rücken. Und die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es ist, sensibel zu sein beim Datenschutz. Man denke nur an das Thema Home-Office.

Fakt ist: Die Bußgelder werden mehr und auch teilweise höher.

Vor drei Jahren war die Angst vor horrenden Bußgeldern groß. Was ist davon übrig geblieben?

Fakt ist: Die Bußgelder werden mehr und auch teilweise höher. Das zeigen Fälle wie z.B. Deutsche Wohnen und 1und1. Dahinter stecken aber auch wirklich krasse Verstöße gegen den Datenschutz. Gleichzeitig scheint noch immer nicht ganz klar, was genau ein angemessenes Bußgeld in Einzelfällen ist. Um das Beispiel von gerade eben noch einmal heranzuziehen: Das Bußgeld von 1und1 wurde später durch ein Gericht von 9,55 Millionen auf 900.000 Euro herabgesetzt. Das sind natürlich Welten. Das richtige Maß ist da noch nicht so gefunden. Gleichzeitig wird versucht, durch eine Art Bußgeldrechner bzw. der Offenlegung von Kriterien hierfür ein Stück mehr Transparenz zu schaffen. Denn lange war niemandem klar, wie sich die Summen überhaupt berechnen.

Welche Veränderung hältst Du für besonders wichtig nach drei Jahren DSGVO?

Zum einen ist das die Sensibilisierung beim Datenschutz. Heute schauen viele genauer hin. Natürlich gibt es immer noch schwarze Schafe. Aber insgesamt hat der Datenschutz mehr an Bedeutung gewonnen. Das finde ich erfreulich. Zum anderen besteht aber in vielen Bereichen noch immer Unsicherheit.

Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz hat sich jetzt immerhin einer dieser Unsicherheiten angenommen.

Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz hat sich jetzt immerhin einer dieser Unsicherheiten angenommen und klargestellt, dass der Betriebsrat nicht Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzes ist; sondern der Arbeitgeber. Das halte ich auch für richtig. Man muss aber auch ehrlich sagen: Mit einer solchen Einordnung sind eine Vielzahl weiterer Folgen verknüpft, die leider weiterhin ungeklärt bleiben. Auch die Gerichte widmen sich zunehmend einigen wichtigen Fragestellungen. Hier bleibt es ebenfalls spannend.

Ich wünsche mir, dass Arbeitgeber und Betriebsräte den Datenschutz noch mehr als Chance verstehen.

Werfen wir zum Schluss einen Blick in die Zukunft: Was wünscht Du Dir für die nächsten Jahre beim Thema Datenschutz, insbesondere für Betriebsräte?

Ich wünsche mir, dass Arbeitgeber und Betriebsräte den Datenschutz noch mehr als Chance verstehen, nicht als Last. Denn hinter den fünf kurzen Buchstaben „DSGVO“ stecken viele Möglichkeiten für eine gute Zusammenarbeit und für mehr Schutz von Persönlichkeitsrechten im Betrieb – insbesondere mit Blick auf die Digitalisierung. Die neue Arbeitswelt steht vor der Tür: Deshalb ist es wichtiger denn je, Sicherheit in den eigenen Reihen zu schaffen. Ein guter Datenschutz bzw. ein gutes Konzept kann hier ein echter Wettbewerbsvorteil sein. Denn durch eine Panne ist der Ruf eines ganzen Unternehmens ganz schnell ruiniert. Es ist also ein sehr aktuelles Thema für Arbeitgeber und für Betriebsräte!

(CB)

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