Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Immer wieder Streit um Überstunden!

Vergütung, Zuschläge, Freizeitausgleich?

Viele Arbeitnehmer schieben einen Berg an Überstunden vor sich her, nicht selten kommt es darüber zum Streit. Darf der Arbeitgeber Knall auf Fall Extrastunden anordnen? Und was kann der Betriebsrat tun, damit die Arbeitszeitkonten nicht übervoll werden? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Überstunden und Mehrarbeit.

Stand:  3.6.2019
Lesezeit:  03:00 min
immer-wieder-streit-um-ueberstunden | © AdobeStock | 175826189 | Ralf Geithe

Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen?

Es kommt darauf an! Häufig steht im Arbeitsvertrag etwas von Überstunden. Üblich sind Formulierungen wie die Folgende: „Der Arbeitnehmer verpflichtet sich zu Überstunden, soweit dies angeordnet und gesetzlich zulässig ist". Auch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen enthalten oft Regelungen zu Überstunden.
Wichtig: Gibt es keine Regelung, müssen Überstunden nur in Notfällen geleistet werden. Nach der Rechtsprechung sind Notfälle nur solche Situationen, die nicht vorhersehbar sind, wie z.B. Naturkatastrophen. „So viel zu tun" oder „Kollege ist krank, das muss fertig werden" sind grundsätzlich keine ausreichenden Gründe.

Überstunden dürfen nicht zum Normalfall werden!

Gibt es eine Frist zur Ankündigung von Überstunden?

Auch wenn der Arbeitnehmer zur Leistung von Überstunden verpflichtet ist, sind trotzdem seine Interessen zu berücksichtigen. Überstunden darf es nur geben, wenn sie betrieblich notwendig und, ganz wichtig, für den Arbeitnehmer zumutbar sind. In der Regel dürfen sie nicht „Knall auf Fall" angeordnet werden! Angemessen ist eine Ankündigungsfrist von einigen Tagen. Schneller geht es nur, wenn ein überwiegendes betriebliches Interesse vorliegt. Wichtig: Überstunden dürfen nicht zum Normalfall werden.

Darf ich Überstunden ablehnen?

Berechtigte Überstunden dürfen nicht ohne Weiteres abgelehnt werden. Ein Einzelfallfür für eine berechtigte Ablehnung kann z.B. die Beerdigung eines nahen Verwandten sein.
Gute Gründe für eine Ablehnung sind auch, wenn der Betriebsrat der Anordnung nicht zugestimmt hat oder wenn damit die Höchstgrenzen des Arbeitszeitgesetzes überschritten werden.

Darf ich zwischen Freizeit und Bezahlung wählen?

Hier hilft wieder ein Blick in den Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag. Auch in Betriebsvereinbarungen finden sich oft Vereinbarungen zum Freizeitausgleich und zur Bezahlung von Überstunden.
Findet sich keine Vereinbarung, geht der Arbeitnehmer aber nicht leer aus. Denn unter bestimmten Voraussetzungen kann eine zusätzliche Vergütung verlangt werden (vgl. § 612 BGB).
Weiterlesen: Wann werden Überstunden bezahlt?

Für Auszubildende gilt § 17 Abs. 3 BBiG. Dort ist geregelt, dass eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Arbeit hinausgehende Beschäftigung von Auszubildenden besonders zu vergüten ist.

Gibt es Zuschläge für Überstunden?

Eine Pflicht zur Zahlung von Zuschlägen gibt es ohne ausdrückliche Regelung nicht. Eine Ausnahme hierzu bilden Überstunden während der Nachtarbeit – hier muss es gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG einen angemessenen Zuschlag geben.
Zudem enthalten viele Tarifverträge Regelungen über Zuschläge, z.B. in Höhe von 25 % an üblichen Arbeitstagen und für Sonn- und Feiertage in Höhe von 50 %.

Ist eine „Pauschalabgeltung" erlaubt?

Fast alle kennen die Klauseln in Arbeitsverträgen, nach denen Überstunden mit dem Grundgehalt abgegolten sind. „Mit der vereinbarten Vergütung sind erforderliche Überstunden des Arbeitnehmers mit abgegolten." Klingt unfair – und ist auch meistens unzulässig. Denn der Arbeitnehmer muss ja wissen, was ihn erwartet. Aus der Formulierung muss daher klar hervorgehen, wie viele Überstunden mit dem Grundgehalt abgedeckt sein sollen.
Tipp: Der Arbeitgeber muss Überstunden auch dann bezahlen, wenn er sie nicht ausdrücklich angeordnet, sondern nur geduldet hat.

Welche Aufgaben hat der Betriebsrat?


Das Thema Arbeitszeit ist ein wichtiges Aufgabengebiet für den Betriebsrat. Auch bei der vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit hat er mitzubestimmen. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich dabei auf alle im Zusammenhang mit Überstunden anfallenden Fragen: Dürfen Überstunden angeordnet werden? Welche Arbeitnehmer sollen Überstunden machen?
Tipp: Wurde der Betriebsrat übergangen oder hat er seine Zustimmung verweigert, darf der Arbeitnehmer grundsätzlich die Überstundenleistung verweigern. Im Zweifel beim Betriebsrat nachfragen!
Nur bei äußerst seltenen Notfällen ist der Arbeitgeber vorläufig und kurzfristig zur einseitigen Anordnung von Überstunden ermächtigt.

Image
Kontakt zur Redaktion Kollegen empfehlen
Drucken

Das könnte Sie auch interessieren

Produktionsstopp ohne Insolvenz?

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck liefert derzeit jede Menge Gesprächsstoff. Erst kürzlich i ...

Hurra, Urlaubsgeld!?

Ende Mai fällt der Blick auf den Lohnzettel bei vielen besonders kritisch aus. Denn manche dürfen ...

Klinik sorgt nicht für Pausen

Pausen sind wichtig, schließlich sind wir keine Maschinen. Das war dem Helios Klinikum Emil von Beh ...