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SBV-Wahl: Das sind typische Fehler bei der Vorbereitung der Wahl

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Arbeitnehmer in der Freistellungsphase, Briefwahlunterlagen für Urlauber, Wahl per Handzeichen:  Wie lassen sich Fehler bei der Vorbereitung der Wahl vermeiden? Wir haben typische Situationen für Sie zusammengetragen.

Gisela Scholz | ifb

Stand:  5.6.2026
Lesezeit:  03:00 min
SBV-Wahl: Das sind typische Fehler bei der Vorbereitung der Wahl | © stock.adobe.com | Berit Kessler

Im Lauf der letzten vier Jahre hat die Anzahl der Wahlberechtigten stetig abgenommen. Ein Arbeitnehmer ist in der Freistellungsphase der Altersteilzeit, mit ihm sind noch fünf Wahlberechtigte im Betrieb. Die SBV möchte die Wahl durchführen. Ist dies zulässig?

Nein, dieser Arbeitnehmer in der Freistellungsphase ist nicht mehr wahlberechtigt; er ist nicht mehr in den Betrieb eingegliedert und hat deshalb kein berechtigtes Interesse an der Zusammensetzung der Schwerbehindertenvertretung. Deshalb sind die Voraussetzungen für eine SBV-Wahl („wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen“) gem. § 177 Abs. 1 SGB IX nicht gegeben. Etwas anderes würde gelten, wenn sich der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Altersteilzeit noch in der Arbeitsphase befinden würde.

Die Gleichstellung von Marta Müller wurde widerrufen. Der Bescheid wurde am 19.06.2026 unanfechtbar. Sie hat von der sogenannten Nachfrist gehört und glaubt, noch bei der Wahl am 1.10.2026 wahlberechtigt zu sein. Zu Recht?

Nein, die Nachfrist läuft bis 30.9.2026 (drei volle Kalendermonate ab Unanfechtbarkeit des Widerrufbescheids). Sie ist nicht mehr wahlberechtigt. (§ 199 Abs. 2 SGB IX). Mehr zum Thema: SBV-Wahl FAQ

Eine Betriebsstätte hat 52 Wahlberechtigte. Da ausreichend große Räumlichkeiten vorhanden sind, möchte die SBV die Wahl im vereinfachten Wahlverfahren auf einer Wahlversammlung durchführen und so dem Wunsch aller Wahlberechtigten entsprechen. Wie kann der Wählerwille umgesetzt werden?

Gar nicht! Die Art des Wahlverfahrens ist gesetzlich zwingend vorgegeben. Der gesetzlich gedachte Regelfall sieht das förmliche Wahlverfahren nach §§ 177 Abs. 6 SGB IX, 1 ff. SchwbVWO vor. Das vereinfachte Wahlverfahren kann nur bei weniger als fünfzig Wahlberechtigten durchgeführt werden, sofern die Betriebsteile nicht räumlich weit voneinander entfernt liegen (§§ 177 Abs. 6 S. 3 SGB IX, 18 ff. SchwbVWO). Der Wählerwunsch kann nicht berücksichtigt werden. Wichtig! Das Wahlverfahren ist auch nicht durch einen einstimmigen Beschluss aller Wahlberechtigten veränderbar.

Die SBV- Wahl wird im vereinfachten Wahlverfahren auf einer Wahlversammlung durchgeführt. Zwei Wahlberechtigte sind zu dem angesetzten Termin im Urlaub und beantragen bei der Schwerbehindertenvertretung Briefwahlunterlagen. Ist dies zulässig?

Nein. Im „klassischen“ vereinfachten Wahlverfahren werden die Wahl und die Auszählung auf der Wahlversammlung an einem Termin durchgeführt, § 20 Abs. 1-4 SchwbVWO. „Unverzüglich nach Beendigung der Wahlhandlung zählt er (also der Wahlleiter) öffentlich die Stimmen aus und stellt das Ergebnis fest“, § 20 Abs.3 Satz 6 SchwbVWO. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, § 121 BGB. Denkbar ist eine Wahlauszählung zu einem späteren Zeitpunkt nur, wenn es z.B. der Wahlleitung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, die Stimmenauszählung unmittelbar nach der Stimmabgabe durchzuführen.

Im vereinfachten Verfahren ist Briefwahl nur möglich, wenn die Variante „Digitale Wahlversammlung“ gem. § 20 Abs. 5 SchwbVWO gewählt wird. Dann gilt: Briefwahl für alle!

Die fünf Wahlberechtigten verstehen sich außerordentlich gut mit ihrer SBV und sind sich in der offenen Diskussion einig, wer zur Vertrauensperson gewählt werden soll. Die Schwerbehindertenvertretung wird einstimmig zur Wahlleitung gewählt und möchte rasch und unkompliziert die Wahl durchführen: alle stimmen zu, dass offen und per Handzeichen abgestimmt werden kann. Ist dies zulässig?

Nach § 177 Abs. 6 SGB IX handelt es sich bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung um eine geheime und unmittelbare Wahl. Das heißt, dass es eine vertrauliche Stimmabgabe (ohne irgendeine Form der Wahlüberwachung) gibt und die Wahlberechtigten direkt die Vertrauensperson (und eventuelle Stellvertreter) ohne Wahlmänner wählen. Eine „offene“ Wahl per Handzeichen würde diesen Grundsätzen widersprechen.

Die amtierende SBV bestellt den Wahlvorstand.

Vier Kollegen haben sich bereit erklärt, im Wahlvorstand die SBV-Wahl durchzuführen. Wegen der Urlaubszeit und Produktionsspitzen möchte die SBV auf Nummer sicher gehen und den Wahlvorstand mit vier Mitgliedern besetzen, damit eine durchgehende Besetzung gesichert ist. Ist dies zulässig?

Nein. Die amtierende SBV bestellt den Wahlvorstand, er besteht aus drei Mitgliedern, eine Erhöhung ist nicht vorgesehen, §1 SchwbVWO. Die SBV selbst kann Mitglied des Wahlvorstandes sein oder zum Vorsitzenden bestellt werden.

Wie kann den Bedenken der SBV begegnet werden?

Eine Bestellung von stellvertretenden Ersatzmitgliedern des Wahlvorstandes ist im Gesetz nicht geregelt. Dies ist aber möglich und sinnvoll, da es jederzeit vorkommen kann, dass ein Mitglied des Wahlvorstands z.B. durch Krankheit oder Urlaub verhindert ist. Denn der Wahlvorstand ist nur handlungsfähig, solange er vollständig besetzt ist. Führt ein nicht vollständig besetzter Wahlvorstand die Wahl durch, kann dies zur Anfechtbarkeit der Wahl führen.

Bei der Bestellung von Ersatzmitgliedern des Wahlvorstands ist darauf zu achten, dass Klarheit besteht, wann welches Ersatzmitglied tätig werden darf, ob also die Ersatzmitglieder in der Reihenfolge ihrer Nennung ersatzweise zum Zug kommen, egal welches Wahlvorstandsmitglied ausfällt, oder ob für jedes Mitglied des Wahlvorstandes ein namentlich bestimmtes Ersatzmitglied bestellt wird, welches nur zum Zug kommt, wenn dieses konkrete Wahlvorstandsmitglied verhindert ist.

Erst im Vertretungsfall wird das Ersatzmitglied aktiv.

Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung brachte kein eindeutiges Ergebnis: Stimmengleichheit- und nun?

Hier ist die Herbeiführung eines rein zufälligen Wahlergebnisses per Losentscheid durchzuführen. Mehr zum Thema: Losentscheid bei Stimmengleichheit.

Noch unsicher in Sachen SBV- Wahl? Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier:

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