Was tun, wenn auf einmal die Aufträge einbrechen und die Produktion stillsteht? Oder wenn plötzlich der Bedarf an Waren in die Höhe schnell, während die Kollegen wegen geschlossener Kitas nicht zur Arbeit kommen? Oder wegen Angst vor Ansteckung zuhause bleiben wollen? Vor diesen und vielen anderen Fragen standen Betriebsräte zu Beginn der Corona-Krise.
Schnell wurden Übergangslösungen geschaffen. „Im Nachhinein hätten wir vielem nicht zugestimmt“, meinte kürzlich ein langjähriger Betriebsratsvorsitzender zu mir. Aber wer hatte schon einen echten Krisenplan in der Tasche?
Klar im Vorteil ist, wer als Betriebsrat auf den Notfall gut vorbereitet ist.
Handlungsfähig statt Schockstarre
Inzwischen haben viele Betriebsräte Verhandlungen zu einer betrieblichen Pandemievereinbarung aufgenommen. Und das ist gut so: Klar im Vorteil ist, wer als Betriebsrat auch auf den Notfall gut vorbereitet ist. Und für das Unternehmen können schnelle Entscheidungen den entscheidenden Unterschied für die Aufrechterhaltung des Betriebs machen.
Mitbestimmung trotz Krise
Für den Betriebsrat ist dabei wichtig zu wissen: Eine Krise setzt die Mitbestimmungsrechte nicht außer Kraft! Es gibt viele Bereiche, in denen der Betriebsrat das Recht auf Mitbestimmung hat – und im Sinne der Kollegen nutzen muss.
Was sollte geregelt werden?
Mit den Erfahrungswerten aus diesem Frühjahr können wichtige Eckpunkte einer betrieblichen Pandemievereinbarung erarbeitet werden. Zu Beginn steht also eine Art Brainstorming: Wo gab es Regelungsbedarf? Welche Fragen sind aufgetaucht? Welche Mitbestimmungsrechte sind betroffen? Und welche neuen Probleme könnten auf das Unternehmen zukommen?
Aus all diesen Fragen ergeben sich z.B. die folgenden zu regelnden Punkte:
- Krisenstab und Pandemie-Ausschuss: Aufstellung, Größe und Aufgaben
- Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz: Möglichkeit zur Handdesinfektion
- Infektionsrisiko und Schichtarbeit
- Regelung zur mobilen Arbeit (Home-Office)
- Erleichterungen für Eltern von betreuungspflichtigen Kindern
- Regelungen zur Kurzarbeit
- Datenschutz (keine Gesundheitsauskünfte)
- Umgang mit Krankheitsverdacht
- Quarantäne-Regelungen