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Geschäftsgeheimnis: Wirtschaftsausschuss contra Unternehmer

Anspruch auf umfassende Information

Es kommt immer wieder vor, dass ein Unternehmer hinsichtlich der freiwilligen Weitergabe von Geschäftsinterna etwas zurückhaltend ist. Welche Rechtsmöglichkeiten hat der Wirtschaftsausschuss in solchen Fällen?

Stand:  19.7.2012
© kreativloft GmbH - Fotolia.com

Oft vermittelt der Unternehmer das Gefühl, dass der sich nicht in die Karten schauen lassen will. Manchmal gibt es dafür rechtliche Hintergründe, die ihm Recht geben. Das Aktienrecht zum Beispiel beinhaltet Veröffentlichungsvorschriften für Unternehmen. Diese sollen einen Wissensvorsprung verhindern, wie ihn Michael Douglas im Film Wallstreet für seine Aktienkäufe auszunützen wusste.

Es gibt aber auch häufig den Fall, dass ein Unternehmer Gründe wie das Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis vorschiebt, um den Wirtschaftsausschuss im Dunkeln zu halten.

Weitere Hindernisse für den Wirtschaftsausschuss, an die notwendigen Informationen heranzukommen, können folgende sein:

  • Es liegt keine Kosten-Nutzen-Rechnung vor.

  • Investitionen werden nicht ausreichend erklärt.

  • Projektunterlagen sind unvollständig oder liegen nicht vor.

  • Der Jahresabschluss wird nicht erläutert.

Als Mitglied des Wirtschaftsausschusses oder Betriebsrates kann man da schon mal unsicher werden. Sofort entstehen Fragen wie: Was kann ich machen? Wie kann ich das überprüfen? Welche Rechtsmöglichkeiten habe ich?

Wichtig:
Anspruch auf rechtzeitige und umfassende Information nach § 106 Abs. 2 BetrVG.

Oft ist es nur eine Vermutung, dass der Wirtschaftsausschuss weder rechtzeitig noch umfassend informiert wird. Da kann man schon mal unsicher werden. Denn einerseits ist oft nicht ausreichend bekannt, wie umfassend die Informationsansprüche des Wirtschaftsausschusses sind, andererseits besteht häufig Unsicherheit darüber, wie diese praktisch und rechtlich durchzusetzen sind. Dazu kommt das fehlende Wissen über betriebswirtschaftliche Planungs- und Steuerungssysteme und über das Controlling im Unternehmen.

Durchsetzung der umfassenden Informationsansprüche

Auf der einen Seite wird also häufig die Bedeutung der betriebswirtschaftlichen Informationen für den Wirtschaftsausschuss und den Betriebsrat unterschätzt. Dabei kann dieses Wissen den entscheidenden Unterschied ausmachen im Kampf des Betriebsrates um Arbeitsplätze. Auf der anderen Seite werden die Konflikte überschätzt, die ein Einfordern dieser Informationen nach sich zieht. Aber: Konfliktbereitschaft ist oftmals eine Grundvoraussetzung, wenn man neugierig ist hinsichtlich der Vorgänge im Unternehmen. Daher: Informieren Sie sich über Ihre Rechte auf rechtzeitige und umfassende Information und treten Sie mutig dafür ein, diese Ansprüche auch durchzusetzen.

 

Informationsansprüche des BR und Wirtschaftsausschusses | © ifb
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