Profi-Nachwuchs im Fokus: Gericht bestätigt Unfallversicherungsschutz für Jugendfußballer

Fallen Sportverletzungen von Nachwuchsfußballern als Arbeitsunfall in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? Und ist ein Fördervertrag bei einem Profiverein schon ein Arbeitsverhältnis? Mit diesen Fragen beschäftigte sich das Hessische Landessozialgericht.

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.09.2025, L 9 U 65/ 23

Stand:  23.3.2026
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Das ist passiert

Ein im Jahr 2006 geborener Nachwuchsfußballer unterschrieb im Sommer 2021 einen sogenannten Fördervertrag bei einem Profiverein. Kurz darauf brach er sich bei einem Freundschaftsspiel in der Sommervorbereitung der U16-Mannschaft das Schlüsselbein. Die Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab. Sie argumentierte, dass der Jugendliche zum Unfallzeitpunkt erst 15 Jahre alt war, unter die Schulpflicht fiel und seine sportliche Betätigung als reine Freizeitgestaltung zur persönlichen Leistungssteigerung anzusehen sei. Zudem verwies die Versicherung auf das Jugendarbeitsschutzgesetz, welches eine Beschäftigung von Kindern grundsätzlich verbietet. 

Der Nachwuchsfußballer klagte auf Anerkennung als Arbeitsunfall.

Das entschied das Gericht

Das Hessische Landessozialgericht gab dem Kläger Recht und urteilte, dass der Spieler als Beschäftigter kraft Gesetz unfallversichert war. Das Gericht sieht in dem Fördervertrag ein klares Arbeitsverhältnis, da der Jugendliche fest in die Organisation des Vereins eingegliedert war. Er war verpflichtet, an allen Trainingseinheiten und Spielen teilzunehmen, die gestellte Vereinskleidung zu tragen und medizinische Maßnahmen des Clubarztes zu befolgen.

Ein entscheidendes Kriterium war zudem die Vergütung, die mit monatlich 950 Euro deutlich über eine bloße Aufwandsentschädigung hinausging. Auch weitreichende Vermarktungsrechte des Vereins und strenge Verschwiegenheitspflichten sprachen für eine abhängige Beschäftigung. Das Gericht stellte klar, dass ein möglicher Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz den Versicherungsschutz nicht aufhebt, da die gesetzliche Unfallversicherung auch bei verbotswidriger Beschäftigung greift.

Bedeutung für die Praxis

Jugendliche Leistungssportler tragen ein hohes Verletzungsrisiko, das über den weiteren Verlauf ihrer Karriere entscheiden kann. Dieses Risiko ist nicht mit dem Freizeitsport zu vergleichen. Eine Anerkennung einer Sportverletzung als Arbeitsunfall leuchtet daher ein.

Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für den gesamten professionellen Nachwuchssport, da viele Vereine die vom Ligaverband (DFL) entwickelten Musterverträge nutzen. Das Gericht stuft die Tätigkeit in einem Nachwuchsleistungszentrum letztlich als eine Form der Berufsausbildung zum Profisportler ein. (jb)

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