Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Schulungsanspruch: Jeder Betriebsrat darf zum Konfliktseminar

Betriebsratsmitglieder haben Anspruch auf Schulungen zum Umgang mit Konflikten, wenn dies erforderlich ist. Das gilt für alle Mitglieder eines Betriebsrats.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2016 - 26 TaBV 2215/15

Stand:  14.3.2017
Teilen: 

Das ist passiert:

Zwei Betriebsmitglieder eines Berliner Kinobetreibers planten eine Schulung zum Thema „Umgang mit Konflikten“ doch der Arbeitgeber lehnte die Kostenübernahme ab. Die Betriebsräte nahmen dennoch an dem Seminar teil und klagten auf Bezahlung der Teilnahmegebühren, Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Mit Erfolg!

Das entschied das Gericht:

Der Betriebsrat hat Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung, wenn diese erforderlich im Sinne des § 37 Abs. 6 Satz 1 BetrVG ist. Das ist der Fall, wenn die Vermittlung der Kenntnisse gegenwärtigen oder in naher Zukunft für die Aufgaben des Betriebsrates notwendig sind. Für Schulungsveranstaltungen, die über das Basiswissen hinaus besondere Kenntnisse vermitteln, bedarf es eines betriebsbezogenen Anlasses. Hier hat das Gericht auf die konkrete Lage im Betrieb abgestellt: „Bei der Vielzahl der Konflikte unter den Beteiligten, die offenbar auch in den gerichtlichen Verfahren nicht geschlichtet werden konnten“ bestehe die Notwendigkeit für diese Schulung. Vor allem sollten die »Grundlagen zum kommunikationspsychologisch richtigen Umgang miteinander bei Konflikten« bei den Beteiligten ausgebaut werden.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Seminarvorschlag