Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Bordvertretung (Luftfahrt)

Bordvertretung (Luftfahrt)

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  14.10.2021
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Die Bordvertretung in der Luftfahrtbranche bezieht sich auf die Interessenvertretung der Flugzeugbesatzung, insbesondere der Piloten und Flugbegleiter, gegenüber der Fluggesellschaft oder dem Arbeitgeber. Diese Vertretung setzt sich dafür ein, die Arbeitsbedingungen, Sicherheitsstandards und Rechte der Crew-Mitglieder zu verbessern und zu schützen.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Interessenvertretung der im Flugbetrieb von Luftfahrtunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer.

Beschreibung

Für im Flugbetrieb beschäftigte Arbeitnehmer von Luftfahrtunternehmen kann durch Tarifvertrag eine Vertretung errichtet werden. Über die Zusammenarbeit dieser Vertretung mit den nach diesem Gesetz zu errichtenden Vertretungen der Arbeitnehmer der Landbetriebe des Luftfahrtunternehmens kann der Tarifvertrag von diesem Gesetz abweichende Regelungen vorsehen (§ 117 Abs. 2 BetrVG). Zu den im Flugbetrieb beschäftigten Arbeitnehmern gehören Piloten, Copiloten, Flugingenieure, Navigatoren und Flugbegleiter. Für sie kann durch Tarifvertrag eine besondere Arbeitnehmervertretung errichtet werden.

Für Landbetriebe von Luftfahrtunternehmen ist das Betriebsverfassungsgesetz anzuwenden.

Rechtsquelle

§ 117 BetrVG

Seminare zum Thema:
Bordvertretung (Luftfahrt)
Betriebe ohne Tarifvertrag
Mitbestimmung beim Außendienst
Erfolgsstrategien für Frauen im Betriebsrat
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

TUI-Fall: Ein guter Tag für die Mitbestimmung

Für eine Weile hing die Mitbestimmung am seidenen Faden. Jetzt hat der EuGH entschieden. Ein guter Tag für die Deutsche Unternehmensmitbestimmung.
Mehr erfahren

Betriebsratssitzungen bald online?

Eine weitgehend unbemerkte Gesetzesänderung erlaubt ab Oktober Betriebsratssitzungen per Videokonferenz. Zwar gilt dies nur für Europäische Betriebsräte, die auf Seeschiffen arbeiten und die an Sitzungen des EBR teilnehmen möchten. Doch ist dies möglicherweise bereits der erste Schritt zu ...
Mehr erfahren
Die Einführung von Desk Sharing und einer Clean Desk Policy ist nicht als Ganzes mitbestimmungspflichtig. Bestimmte Teilbereiche können allerdings der Mitbestimmung unterliegen. Dafür setzte das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg eine Einigungsstelle ein.