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Lexikon
Bordvertretung (Luftfahrt)

Bordvertretung (Luftfahrt)

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Redaktion
Stand:  14.10.2021
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Die Bordvertretung in der Luftfahrtbranche bezieht sich auf die Interessenvertretung der Flugzeugbesatzung, insbesondere der Piloten und Flugbegleiter, gegenüber der Fluggesellschaft oder dem Arbeitgeber. Diese Vertretung setzt sich dafür ein, die Arbeitsbedingungen, Sicherheitsstandards und Rechte der Crew-Mitglieder zu verbessern und zu schützen.

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Begriff

Interessenvertretung der im Flugbetrieb von Luftfahrtunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer.

Beschreibung

Für im Flugbetrieb beschäftigte Arbeitnehmer von Luftfahrtunternehmen kann durch Tarifvertrag eine Vertretung errichtet werden. Über die Zusammenarbeit dieser Vertretung mit den nach diesem Gesetz zu errichtenden Vertretungen der Arbeitnehmer der Landbetriebe des Luftfahrtunternehmens kann der Tarifvertrag von diesem Gesetz abweichende Regelungen vorsehen (§ 117 Abs. 2 BetrVG). Zu den im Flugbetrieb beschäftigten Arbeitnehmern gehören Piloten, Copiloten, Flugingenieure, Navigatoren und Flugbegleiter. Für sie kann durch Tarifvertrag eine besondere Arbeitnehmervertretung errichtet werden.

Für Landbetriebe von Luftfahrtunternehmen ist das Betriebsverfassungsgesetz anzuwenden.

Rechtsquelle

§ 117 BetrVG

Seminare zum Thema:
Bordvertretung (Luftfahrt)
Erfolgsstrategien für Frauen im Betriebsrat
Soziale Angelegenheiten – Kern der Mitbestimmung
Sozialplan und Interessenausgleich
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