Lexikon
Ausbildungsvergütung

Ausbildungsvergütung

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Die Ausbildungsvergütung ist die monatliche Bezahlung eines Auszubildenden im Rahmen der dualen Berufsausbildung. Sie ist weder Lohn noch Gehalt, sondern stellt einen Beitrag zu den Kosten eines Auszubildenden einschließlich eines Taschengeldes dar. Soweit die Vergütung die üblichen Freibeträge übersteigt (seit 1. April 2003: 400 Euro), werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten. In einigen Bereichen wird auch ein Zuschlag für eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung gezahlt. Die Ausbildungsvergütung ist meist am letzten Arbeitstag eines Monats fällig.

Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Karrierestart im KI-Zeitalter: Warum es Einsteiger heute schwerer haben

Der Start ins Berufsleben war früher oft klar vorgezeichnet: Nach der Ausbildung oder dem Studium warteten Einstiegspositionen, in denen man praktische Erfahrungen sammeln, Fachwissen aufbauen und sich Schritt für Schritt weiterentwickeln konnte. Doch dieses Sprungbrett ist heute brüchig g ...
Mehr erfahren

Alles unter einen Hut: Dein Recht auf Freistellung im JAV-Amt

Die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) haben gem. § 37 Abs. 2 BetrVG einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Freistellung, um ihre JAV-Aufgaben erfüllen zu können und notwendige Schulungen und Seminare zu besuchen. 
Mehr erfahren
Gilt eine Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung auch für Auszubildende? Das Bundesarbeitsgericht sagt: Ja, wenn die Regelung sie nicht klar ausschließt. Das kann vor allem dann wichtig werden, wenn ein Versorgungswerk später gekündigt oder geschlossen wird.