Lexikon
Ausbildungsvergütung

Ausbildungsvergütung

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Die Ausbildungsvergütung ist die monatliche Bezahlung eines Auszubildenden im Rahmen der dualen Berufsausbildung. Sie ist weder Lohn noch Gehalt, sondern stellt einen Beitrag zu den Kosten eines Auszubildenden einschließlich eines Taschengeldes dar. Soweit die Vergütung die üblichen Freibeträge übersteigt (seit 1. April 2003: 400 Euro), werden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge einbehalten. In einigen Bereichen wird auch ein Zuschlag für eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung gezahlt. Die Ausbildungsvergütung ist meist am letzten Arbeitstag eines Monats fällig.

Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Von der JAV in den Betriebsrat auf direktem Weg

Seine Meinung vertreten, Diskussionen führen, Entscheidungen treffen und nicht klein beigeben! Die Aufgaben eines Betriebsrats unterscheiden sich kaum von denen einer Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). JAVis können in Unternehmen eine Menge bewegen und werden ganz nebenbei ideal a ...
Mehr erfahren

Zwischen Betriebsräten, Stolz und Vorbereitungen

Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) steht bevor, vom 1. Oktober bis 30. November 2022 wird gewählt! Wohl dem, der eine so aktive JAV hat wie das Pharmaunternehmen Roche in Penzberg. Bereits im Vorfeld der letzten Wahl im Herbst 2020 hatten wir mit der JAV gesprochen. Gr ...
Mehr erfahren
In einem dualen Studium ist der letzte Ausbildungsabschnitt, der auf den Erwerb des Bachelors gerichtet ist, kein Ausbildungsverhältnis im Sinne von § 78a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Verlangt ein JAV- oder Betriebsratsmitglied in dieser Situation die Übernahme, kommt kein unbefristetes Vollzeitarbeitsverhältnis zustande.