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Zeitpunkt der JAV-Wahl

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Die JAV-Wahlen finden regelmäßig alle zwei Jahre (2022, 2024, usw.) im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November statt (§ 64 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Außerhalb dieser regelmäßigen Wahltermine muss ausnahmsweise eine JAV-Wahl stattfinden, wenn:

• die gesetzlich vorgeschriebene Zahl der JAV-Mitglieder nach Ausscheiden von ordentlichen Mitgliedern trotz Nachrückens sämtlicher Ersatzmitglieder unterschritten wurde,
• die JAV mit der Mehrheit ihrer Mitglieder ihren Rücktritt beschlossen hat,
• die JAV-Wahl mit Erfolg angefochten worden ist oder
• die JAV durch einen gerichtlichen Beschluss aufgelöst worden ist.

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Der Wahlvorstand gab im Wahlausschreiben zur JAV-Wahl an, dass 5 Mitglieder in die JAV zu wählen sind. Dabei ging er davon aus, dass im Betrieb 51 oder mehr jugendliche Arbeitnehmer oder Auszubildende „in der Regel“ beschäftigt sind. Der Arbeitgeber hat die Wahl angefochten, weil er der Meinung war, dass lediglich 3 JAV-Mitglieder zu wählen sind, da nur 50 jugendliche Arbeitnehmer oder Auszubildende „in der Regel“ beschäftigt sind. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab dem Arbeitgeber Recht: Weil zum Zeitpunkt des Wahlausschreibens ungewiss war, wie viele Auszubildende im Alter bis zu 25 Jahren eingestellt werden würden, hätte für eine hinreichend sichere Prognose die geringere Personenzahl berücksichtigt werden müssen.