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News JAV-Wahl Die JAV-Wahl – Fragen und Antworten für die ersten Schritte danach

Die JAV-Wahl – Fragen und Antworten für die ersten Schritte danach

Wahltag und dann?

Endlich ist gewählt. Jetzt geht es darum, bei der Stimmauszählung zur JAV-Wahl alles richtig zu machen. Damit jetzt nichts mehr schiefgeht, muss der Wahlvorstand einiges beachten. Bei unserer Wahl-Hotline tauchen deshalb immer wieder Fragen auf, die wir hier für Euch zusammengefasst haben. Natürlich beantworten wir auch gerne alle anderen Fragen zur Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Ruft einfach an unter 0 88 41 / 61 12-567.

JAV-Wahl | © Igor Mojzes - Fotolia.com

1. Stimmauszählung (§ 13 und § 16 WO)

Direkt im Anschluss an die JAV-Wahl nimmt der Wahlvorstand öffentlich die Stimmauszählung vor. Bei der Auszählung müssen die Stimmzettel auf ihre Gültigkeit hin überprüft werden. Der Wahlvorstand muss das Wahlergebnis schriftlich festhalten.

 Wann ist ein Stimmzettel ungültig?
Ungültig sind Stimmzettel beispielsweise dann, wenn mehr als eine Vorschlagsliste angekreuzt ist, oder wenn die Person des Wählers aus dem Stimmzettel hervorgeht (durch Unterschrift o.ä.) oder wenn der Wähler zwischen zwei zum Ankreuzen vorgesehenen Stellen sein Kreuzchen macht, so dass nicht ersichtlich ist, welche Liste der Wähler wählen wollte.

2. Information über das Wahlergebnis (§ 17 und § 18 WO)

Der Wahlvorstand benachrichtigt dann - direkt im Anschluss an die Stimmauszählung - zuerst die Gewählten über das Ergebnis der JAV-Wahl. Wenn der Gewählte nicht innerhalb von drei Arbeitstagen nach seiner Benachrichtigung die Wahl ablehnt, gilt seine Wahl als angenommen. Stehen dann die Namen der gewählten JAV-Mitglieder final fest, muss der Wahlvorstand diese durch einen zweiwöchigen Aushang in gleicher Weise bekannt machen wie das Wahlausschreiben. Dem Arbeitgeber und der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft ist je eine Kopie der Wahlniederschrift zuzustellen.

 Was passiert, wenn ein Gewählter die Wahl ablehnt?
Wenn eine eigentlich gewählte Person die Wahl ablehnt, rückt an ihrer Stelle die Person in derselben Vorschlagsliste nach, die die nächstmeisten Stimmen erworben hat (§ 17 Abs. 2 WO). Achtung: Auch hier muss das Minderheitengeschlecht berücksichtigt werden.

  

 Ein gewähltes JAV-Mitglied möchte Ersatzmitglied sein? Geht das?
Nein. Denn die Wähler haben entschieden, dass die Person ein festes JAV-Mitglied sein soll. Ersatzmitglied wird nur der Wahlbewerber, der nicht ausreichend Stimmen für eine feste JAV-Mitgliedschaft bekommen hat. Möchte er das Amt nicht übernehmen, muss er die Wahl ablehnen. Dann aber entscheidet er sich ganz gegen die JAV.

  

 

Wahlakten – was ist das und was passiert damit?
Zu den Wahlakten gehören alle Wahlunterlagen, also z.B. Sitzungsniederschriften und Schriftwechsel des Wahlvorstands, das Wahlausschreiben, die Aushänge und die Stimmzettel.
Die JAV muss die Wahlakten mindestens bis zum Ende ihrer Amtszeit aufbewahren (§ 19 WO). Der Wahlvorstand muss diese Unterlagen bei der konstituierenden Sitzung (dazu unten) an die frisch gewählte JAV aushändigen.

  

 Wann startet die gewählte JAV in die neue Amtszeit?
In der Regel ist der maßgebliche Zeitpunkt die Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§64 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BetrVG). Gab es noch keine JAV, so startet die Amtszeit der neu gewählten JAV mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Hat es bereits eine JAV im Betrieb gegeben und besteht diese auch („alte“ JAV) noch zurzeit der JAV-Wahl gilt etwas anderes: Die neu gewählte JAV startet mit dem Ablauf der Amtszeit der „alten“ JAV ins Amt.

3. Die erste Sitzung der JAV (§ 65 Abs. 2 i.V.m. § 29 BetrVG)

Die erste Sitzung der JAV wird konstituierende Sitzung genannt. Zu dieser Sitzung lädt der Vorsitzende des Wahlvorstands bis spätestens eine Woche nach dem Wahltag ein. Er leitet die Sitzung, bis die JAV als erste Amtshandlung aus ihren Reihen einen Vorsitzenden gewählt hat. Dieser übernimmt dann die Leitung der Sitzung. Ab diesem Zeitpunkt ist die Aufgabe des Wahlvorstands erledigt und sein Teilnahmerecht an der Sitzung beendet.

4. Anfechtung der JAV-Wahl (§ 19 BetrVG)

Die Wahl der JAV kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften der Wahl oder Wählbarkeit verstoßen wurde und diese Verstöße nicht berichtigt wurden. Die Anfechtung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgen.

 Wer kann die JAV-Wahl anfechten?
Die Wahl anfechten können entweder der Arbeitgeber oder (mindestens) drei wahlberechtigte Arbeitnehmer. Befindet sich im Betrieb eine Gewerkschaft ist auch diese berechtigt die Wahl anzufechten.

 

 Angenommen die JAV-Wahl wird angefochten – was passiert mit der JAV?
Keine Sorge – auch wenn die JAV-Wahl angefochten wird, bleibt sie erst einmal im Amt. Und zwar bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Arbeitsgericht über den Erfolg bzw. Nichterfolg der Wahlanfechtung entschieden hat. Diese Entscheidung des Arbeitsgerichts über die Anfechtung wirkt nur für die Zukunft. Die gewählte JAV kann also bis zum Abschluss des Verfahrens ihre Arbeit wie gewohnt machen.

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