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Arbeitsrecht und Arbeitsplatz: Das ist neu 2026

Das sollten Sie als Betriebsrat und Arbeitnehmer wissen

Mindestlohn, Freibeträge, Kindergeld: Das neue Jahr bringt zahlreiche Neuerungen, die auch für Arbeitnehmer und Interessenvertreter wichtig sind. 

Stand:  13.1.2026
Lesezeit:  02:30 min
Arbeitsrecht und Arbeitsplatz: Das ist neu 2026 | © AdobeStock | Dilok

Vor den Betriebsratswahlen 2026 werden wir voraussichtlich keine bahnbrechenden neuen Änderungen der Mitbestimmung mehr erwarten können. Trotzdem hat sich mit dem Jahreswechsel einiges geändert in der Arbeitswelt. Dies sind die Neuerungen:

Mindestlohn und Minijobs

Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmäßig angepasst – seit dem 01.01.2026 beträgt er € 13,90 pro Stunde.

An diese Entwicklung ist unmittelbar die Verdienstgrenze für Minijobs gekoppelt. Sie steigt von 556 Euro (2025) auf 603 Euro (2026).

Ab Juli 2026 gelten zudem höhere Mindestlöhne für Pflegekräfte: 16,52 Euro für einfache Pflegekräfte, 17,80 Euro für qualifizierte Pflegekräfte und 21,03 Euro pro Stunde für Pflegefachkräfte.

Zuverdienst durch Aktivrente

Die Aktivrente soll ein Anreiz sein, ab Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten, um so dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Ein Zuverdienst von bis zu 2.000 Euro im Monat (24.000 Euro im Jahr) in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis sind steuerfrei möglich.

Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Bis spätestens zum 7. Juni 2026 ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Sie verlangt von allen Arbeitgebern konkrete Maßnahmen, um faire und nachvollziehbare Vergütungsstrukturen sicherzustellen.

Die Bundesregierung hatte eine Kommission eingesetzt, um Vorschläge zu erarbeiten, wie eine solche Umsetzung bürokratiearm gelingen kann. Der Abschlussbericht ist Ende 2025 dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend übergeben worden. Er enthält Vorschläge zur Ausgestaltung der Berichtspflicht und dem Auskunftsanspruch, zu der Frage der Privilegierung von tarifgebundenen Arbeitgebern sowie zur Frage der begleitenden Unterstützung von Unternehmen durch die Bundesregierung. Das Gesetzgebungsverfahren soll bald eingeleitet werden. 

Renteneintritt für Schwerbehinderte

Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente für schwerbehinderte Menschen wurde weiter angehoben. Seit Beginn des Jahres ist eine abschlagsfreie Rente erst ab Vollendung des 64. Lebensjahres möglich. Ein vorzeitiger Renteneintritt ab 61 Jahren bleibt möglich, ist jedoch mit Abschlägen verbunden. Die Regelung gilt für Versicherte mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent. Für ältere Jahrgänge gelten Übergangsfristen.

Kindergeld

Das Kindergeld ist zum 01.01.2026 auf 259 Euro pro Monat gestiegen.

Recht auf Ganztagsbetreuung

Ab dem Schuljahr 2026/2027 erhalten alle Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Schulen. Dieser Anspruch wird in den kommenden Jahren um je eine Klassenstufe pro Jahr ausgeweitet.

Neues Wehrdienstgesetz

Alle 18-jährigen Männer und Frauen erhalten ab Anfang 2026 einen Fragebogen, mit dem ihre Eignung und ihre Motivation für die Bundeswehr abgefragt wird. Männer müssen den Fragebogen verpflichtend ausfüllen, Frauen können ihn freiwillig abgeben.

Steuern

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, steigt auf 12.348 Euro. Der Kinderfreibetrag wird auf 9.756 Euro angehoben.

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie wird dauerhaft von 19 auf 7 Prozent gesenkt. 

Weitere geplante Gesetzesänderungen

Geplant für 2026 ist die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen bis 25 Prozent des Grundlohns. Die Steuerbefreiung würde ausschließlich für die Lohnsteuer gelten, Sozialversicherungsbeiträge fielen weiterhin an.

Bereits in der parlamentarischen Beratung ist ein Gesetzentwurf zum Bundestariftreuegesetz. Ziel ist es, die Tarifbindung zu stärken und Lohndumping bei öffentlichen Aufträgen zu verhindern. (cbo)

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