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Eine Minute zu spät: Lohnkürzung für den Lokführer

Kurioses Arbeitsrecht rund um die Welt: Aktuelle Fälle aus den USA und Japan

§§ Gleich zwei spannende Entscheidungen gibt es heute aus den Gerichten anderer Länder. In Japan kämpft ein Lokführer gegen eine Lohnkürzung. Diese hatte er aufgebrummt bekommen, weil sein Zug eine Minute verspätet war. Rechtfertigten diese 60 Sekunden eine Lohnkürzung, was meinen Sie? Der andere Fall passierte in den USA. Hier schmiss ein Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer eine Überraschungs-Geburtstagsparty – der überforderte Beschäftigte erlitt eine Panikattacke. Am Ende gab es eine Kündigung. Was war passiert?

Stand:  19.4.2022
Lesezeit:  02:45 min
Kurioses Arbeitsrecht | © Adobe | smolaw11

Erster Fall: Gehaltskürzung wegen einer Minute Verspätung

Ausgesprochen höflich und sehr pünktlich, dafür sind Japaner im Allgemeinen bekannt. Sehr stolz sind viele auf die Pünktlichkeit ihrer Züge. Das bekam ein Lokführer zu spüren, er sollte eine Lohnkürzung hinnehmen. Der Grund hierfür: Sein Zug war eine Minute verspätet. Er sollte den Zug in ein Depot bringen, wartete aber aus Versehen am falschen Gleis. Das führte zur verspäteten Abfahrt und am Ende zu einer einminütigen Verspätung beim Abstellen des Zuges. Eine Minute zu spät!

Zunächst 65 Cent sollten ihm hierfür vom Lohn gekürzt werden, später reduzierte der Arbeitgeber den Lohnabzug auf 43 Yen (rund 31 Cent).

Keine Arbeit, kein Lohn?

„Keine Arbeit, kein Lohn“ – so begründete der Bahnbetreiber die Lohnkürzung. Schließlich habe der Lokführer während der Verwechslung des Gleises nicht gearbeitet.

Dies wollte der Lokführer nicht auf sich sitzen lassen. Er zog vor Gericht und forderte für die durch die Entscheidung seines Arbeitgebers verursachten psychischen Leiden Schadensersatz in Höhe von 2,2 Millionen Yen (rund 16.000 Euro).

Kein Schadensersatz, aber …

Umgerechnet rund 40 Cent bekommt der Lokführer nun zurück: Das zuständige Gericht verurteilte den Arbeitgeber, den Erben des inzwischen bereits verstorbenen Lokführers einschließlich entgangener Überstundenzahlung 56 Yen zu zahlen. Am Ende musste die japanische Bahngesellschaft die Lohnkürzung also zurücknehmen, aber keinen Schadensersatz oder Schmerzensgeld zahlen.

Die unerwünschte Geburtstagsparty führte zu einer Panikattacke.

Zweiter Fall: Eine vermasselte Geburtstagsparty

Um Schadensersatz in Höhe von 450.000 Dollar ging es bei einem kuriosen Fall aus den USA. Ein Arbeitnehmer sollte mit einer Geburtstagsparty seines Arbeitgebers überrascht werden. Er bekam vorher Wind davon – und bat den Arbeitgeber, die Pläne zu stoppen, weil er krankhaft schüchtern sei.

Panik statt Party

Am Ende fand die unerwünschte Geburtstagsparty trotzdem statt und führte zu einer Panikattacke des Arbeitnehmers. Er floh aus dem Büro und verbrachte seine Mittagspause im Auto. Der Arbeitgeber hatte seine Bitte an dem Tag schlicht „vergessen“. Am folgenden Tag zur Rede gestellt sagte der Arbeitgeber laut Medienberichten, der Arbeitnehmer habe seinen Kollegen die „Freude gestohlen“ und sich wie ein „kleines Mädchen“ benommen. Wenige Tage später erhielt der Jubilar seine Kündigung.

Großes Geld vor Gericht

Am Ende wurde dem Arbeitnehmer eine stolze Summe vor Gericht zugesprochen: Insgesamt 450.000 Dollar – 150.000 Dollar Gehalt und 300.000 Dollar Schmerzensgeld.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. (CB)

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