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Getränkedienst behindert Betriebsratswahl

„Brutale Wildwest-Methoden“

Startup-Unternehmen – zu hip für die Mitbestimmung? So kommt es einem vor, wenn man einen Blick auf den Getränkedienst Flaschenpost wirft. Das Unternehmen soll die Wahl eines Betriebsrats behindert haben. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) erstattet Strafanzeige.

Stand:  10.3.2020
Lesezeit:  02:00 min
getraenkedienst-behindert-br-wahl | © AdobeStock | 85102070 | lassedesignen

„Getränkelieferung in 120 Minuten" – mit diesem Slogan wirbt der Getränkedienst Flaschenpost um Kunden. Das Startup-Unternehmen ist seit 2016 am Markt. Bestellt werden kann per App; zum Liefergebiet gehören derzeit 18 Städte. Geliefert wird ohne Aufpreis auch bis ganz nach oben, Kistenschleppen im Minutentakt. Und die Beschäftigten? Haben offenbar das Nachsehen.

Auf Wahlverfahren folgt Kündigung

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten wirft dem Unternehmen vor, die Wahl eines Betriebsrats im Logistikzentrum in Düsseldorf zu behindern. Passiert war das Folgende: Am Standort Düsseldorf beschäftigt Flaschenpost rund 490 Mitarbeiter. Um dort erstmals einen Betriebsrat zu gründen, wurde ein Wahlvorstand bestellt. Dies gefiel dem Unternehmen offenbar nicht: Vor dem Arbeitsgericht versuchte Flaschenpost, die Berufung des Wahlvorstands für ungültig erklären zu lassen – und scheiterte. Das Arbeitsgericht Düsseldorf wies den Antrag im Eilverfahren ab.
Besonders krass: Nahezu zeitgleich erhielten acht Mitarbeiter in Düsseldorf die Kündigung durch Flaschenpost – zuerst fristgerechte, danach folgten fristlose. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ... Das Unternehmen bestreitet natürlich, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Streit um die Betriebsratswahl und der Kündigung der Mitarbeiter gibt. „Die Entlassungen waren ausschließlich in der mehr als mangelhaften Führung des Standortes begründet", heißt es in einer Stellungnahme.

Ein Exempel zur Einschüchterung?

Die Gewerkschaft NGG sieht das anders. Alles deute darauf hin, dass Flaschenpost mit den drakonischen Maßnahmen ein abschreckendes Exempel setzen wollte, um die Beschäftigten einzuschüchtern und die Wahl eines Betriebsrats im Keim zu ersticken, so ihr Vorwurf. Sie plant arbeitsgerichtliche Schritte. Mohamed Boudih, Vorsitzender der NGG in NRW, hält das Vorgehen von Flaschenpost für schändlich: „Das Unternehmen will die Beschäftigten mit brutalen Wildwest-Methoden an der Ausübung ihrer demokratischen Grundrechte hindern", sagte er.

Streit wird zur Ministersache

Inzwischen hat sich auch NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann eingeschaltet. Er erklärte gegenüber der Neuen Westfälischen Zeitung, „sehr zeitnah" mit den Beteiligten sprechen zu wollen. Betriebsräte hätten eine wichtige Funktion und dürfen in ihrer Arbeit nicht behindert werden. „Wenn die Vorwürfe der Gewerkschaft NGG zutreffen, ist das Verhalten der Firma Flaschenpost eine Sauerei", sagte Laumann der Zeitung.

Zeit für Strafverfolgung!

Die NGG in NRW kündigte derweil an, die Flaschenpost-Belegschaft mit allen Mitteln bei der Wahl eines Betriebsrats zu unterstützen. Die Gewerkschaft fordert schärfere Gesetze, damit Arbeitgeber, die Betriebsratswahlen behindern, endlich als „kriminelle Straftäter" verfolgt werden. Sie hat Strafanzeige gegen die Geschäftsführer von Flaschenpost gestellt. Außerdem, so ihre Forderung, solle endlich die Gründung von Betriebsräten erleichtert werden.

Und die Betriebsratswahl bei Flaschenpost in Düsseldorf? Die soll nun Anfang April stattfinden. Wir bleiben am Ball und werden berichten, wie es weitergeht!

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