Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmern Ruhepausen zu ermöglichen. Tut er dies nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig, handelt er ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bestraft werden. Soweit die klare gesetzliche Regelung.
Zu spüren bekamen das vor kurzem die Helios Kliniken in Berlin. Sie müssen 88.000 € Strafe zahlen, weil sie Pflegern und Krankenschwestern Pausen nicht gewährt haben. Betroffen waren Mitarbeiter des Emil von Behring-Krankenhauses in Zehlendorf.
Pausenstreit schwelt schon lange
Begonnen hatte der Pausenstreit im Jahr 2014. Schon damals wies das Gericht die Klinikleitung an, die Pausen für ihre Mitarbeiter einzuhalten. Ohne Erfolg. Im Jahr 2016 meldeten Mitarbeiter 200 Mal, keine Pause gehabt zu haben.
Der Betriebsrat klagte vor dem Landesarbeitsgericht auf Einhaltung der Pausenzeiten – mit Erfolg. Die Leitung der Helios-Klinik in Zehlendorf muss 88.000 € Ordnungsgeld zahlen. Und damit kam die Arbeitgeberin noch gut weg. Beantragt hatte der Betriebsrat ein Ordnungsgeld von bis zu 570.000 €. Das Gericht setzte aber lediglich für insgesamt 44 Verstöße ein Ordnungsgeld in Höhe von jeweils 2.000 € fest, also insgesamt 88.000 €.
Bestreiten nutzte nix
Im Gerichtsverfahren bestritt die Arbeitgeberin natürlich zum Teil die Vorfälle. Arbeitnehmer hätten Pausen sehr wohl nehmen können – und sogar genommen. Doch das half ihr nix, so die klare Begründung des Gerichts: Der Arbeitgeber ist Herr seines Betriebes und muss ihn organisieren. Im konkreten Fall hätte die Bereichsleitung die Einhaltung der Pausenregelung überwachen müssen. Die Nichteinhaltung der Pausen habe die Arbeitgeberin daher zumindest fahrlässig verschuldet.
Leider kein Einzelfall
Für die Mitarbeiter des Emil von Behring-Krankenhauses bleibt zu hoffen, dass sich die Arbeitgeberin in Zukunft aktiv um die Einhaltung der Pausen bemüht.
Leider ist die Situation kein Einzelfall; die Mitarbeiter vieler Kliniken sehen sich an der Belastungsgrenze. Krankenhausstationen sind drastisch unterbesetzt. Laut dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe ist die Situation der beruflich Pflegenden in deutschen Krankenhäusern bereits seit vielen Jahren von Arbeitsverdichtung, Zeitdruck und zu geringer Personalbemessung geprägt.
Neu: Untergrenzen für Pflegepersonal
Das soll nun anders werden: In Krankenhäusern soll es ab dem Jahr 2019 verbindliche Unteruntergrenzen beim Personal in der Pflege geben; das hat der Bundestag beschlossen. Wie hoch die Personaldecke sein muss, werden die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung bis zum 30. Juni festlegen. Wir sind gespannt – und werden berichten.