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Wichtige Datenschutz Frist - nicht verpassen!

Betriebsräte, aufgepasst!

Die Zeit läuft: 2018 treten neue Regelungen zum Datenschutz in Kraft. Betriebsräte sollten dringend alle BV überprüfen.

Stand:  22.9.2016
Lesezeit:  02:45 min
Wichtige Datenschutzfristen nicht verpassen | © Fotolia.com | mapoli-photo

Stichtag für die Umsetzung der neuen Regelungen zum Datenschutz ist der 25.05.2018. Die Verordnung gilt unmittelbar in der gesamten Europäischen Union – das bedeutet, dass nur noch Monate zur Anpassung der betrieblichen Datenverarbeitung an die neuen Regelungen bleiben.

Was passiert in Zukunft mit unseren Daten?

Mit der neuen Verordnung sollen wir alle mehr Kontrolle über unsere Daten erhalten. „Daten-Oasen", also EU-Länder mit niedrigeren Standards, wird es nicht mehr geben.

Die Bandbreite der neuen Regelungen ist weit. Ein Aspekt ist die Einwilligung: Unternehmen, die persönliche Daten ihrer Nutzer verarbeiten wollen, brauchen in Zukunft eine ausdrückliche Zustimmung. Kunden müssen jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten erhalten.

Auch gibt es dann ein „Recht auf Vergessenwerden". Das bedeutet, dass persönliche Daten auf Wunsch der Betroffenen gelöscht werden müssen. Verstoßen Unternehmen gegen die neuen Regeln, können sie mit hohen Strafen belegt werden.

Und der Beschäftigtendatenschutz?

Die Datenschutz-Grundverordnung verzichtet auf detaillierte Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz; allerdings verweisen einzelne Vorschriften auf den Mitarbeiterdatenschutz und die allgemeinen Grundätze, etwa zur Datenverarbeitung, gelten auch im Beschäftigtenverhältnis. Trotzdem bleibt das Thema spannend, denn die EU-Länder können zum Beschäftigtendatenschutz detaillierte Regelungen treffen. Ob und wie Deutschland dies tut, bleibt sicherlich spannend.

Was müssen Betriebsräte tun?

Ob und wie Betriebsvereinbarungen eines Unternehmens angepasst oder vereinbart werden müssen, ist im Einzelfall zu prüfen. Es ist daher dringend ratsam, sich umgehend mit der Materie zu befassen und den Handlungsbedarf auszuloten. Nutzt die Zeit und sichert euch einen Wissensvorsprung!

Einen ersten Eindruck über die Regelungen vermittelt eine Broschüre der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

NEU: Tagesseminar zur Datenschutzreform

Ein neues Tagesseminar des ifb macht Sie fit im Thema: Wir analysieren den Änderungsbedarf und machen Sie mit neuen Konzepten zum Datenschutz vertraut. Mehr Informationen erhalten Sie unter www.ifb.de/572.

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