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Quarantäne und Lohnfortzahlung: Werden Arbeitnehmer während der Quarantäne entlohnt und wenn ja, wie?
In § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) ist klar beschrieben, dass Arbeitsunfähigkeit nur vorliegt, wenn ein Arbeitnehmer „infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist“.
Dieser Sachverhalt liegt bei einer Quarantäne gerade nicht vor. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) erläutert in § 2 zahlreiche begriffliche Bestimmungen und definiert unter Nr. 7 einen „Ansteckungsverdächtigen“ in Quarantäne als „eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein.“
Das Infektionsschutzgesetz trifft eine klare Unterscheidung zwischen Krankheit und Quarantäne mit weitreichenden Folgen für die Praxis:
Wenn Mitarbeiter tatsächlich erkrankt sind, müssen Arbeitgeber diesen bis zu sechs Wochen ihr Arbeitsentgelt weiterzahlen (nach § 3 EntgFG), wenn sie kein Verschulden an ihrer Arbeitsunfähigkeit trifft. Die Unterscheidung zwischen Krankheit und Quarantäne hat für den Arbeitgeber also gravierende finanzielle Auswirkungen!
Vorsicht ist daher geboten bei sog. „Gefälligkeitskrankschreibungen“, wenn tatsächlich „nur“ ein Ansteckungsverdacht vorliegt, der zur häuslichen Quarantäne führen würde.
Weisen Sie Ihre Kollegen auf diesen Unterschied hin, damit diese bei den Ärzten klar kommunizieren und so mögliche Missverständnisse erst gar nicht entstehen können.
Nahezu sämtliche Länder weltweit sind derzeit (Stand Januar 2021) als sog. Risikogebiete im Hinblick auf die Corona-Pandemie eingeordnet. Arbeitnehmer, die in solche Gebiete reisen, sind nach ihrer Rückkehr verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Die Bundesländer haben hierzu in ihren „Corona-Verordnungen“ eigene Regelungen aufgestellt, v. a. auch zu der Frage, wann die Quarantäne nach einem negativen Testergebnis wieder aufgehoben werden kann.
www.IfSG-online.de
Hier finden Sie Informationen rund um Anträge und Auszahlungen von Entschädigungen während der Corona-Pandemie bei Quarantäne, Tätigkeitsverboten, Schulschließungen etc.
(Stand vom 11.01.2021)
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