„Wir bewegen Menschen“ – so liest man es auf der Homepage von Motor-Nützel. Die IG Metall spricht hingegen eher von Schikanen, die 2021 bei der Vorbereitung der ersten Betriebsratswahl des Unternehmens begonnen hätten.
Ein Betriebsrat sollte Mitarbeiter unterstützen
Kurzer Rückblick: 2018 hatte die Bayreuther Motor-Nützel-Gruppe fünf Autohäuser in der Oberpfalz von Enslein und Schönberger übernommen. Im Laufe der Zeit kippte die Stimmung dort, 20 der rund 120 Mitarbeiter hatten wohl schon gekündigt – insgesamt arbeiten knapp 1.000 Beschäftigte in 13 Autohäusern in Nordbayern. Die Gründung eines Betriebsrats sollte Abhilfe schaffen.
Schon bei der Vorbereitung der Wahl sei es laut Gewerkschaftsaussagen zu „deutlichem Druck“ gekommen.
Aber schon bei der Vorbereitung der Wahl sei es laut Gewerkschaftsaussagen zu „deutlichem Druck“ gekommen. Beispielsweise wurden am Standort Waldsassen die Lackiererei geschlossen, zwei Mitarbeiter entlassen und sämtliche Neu- und Gebrauchtfahrzeuge abgeholt. Damit war der hiesige Autoverkäufer im Grunde handlungsunfähig. „Zufall“, heißt es von Unternehmensseite. „Komisch“ finden es hingegen Mitarbeiter- bzw. Betriebsratskreise. Schließlich sollen alle Beteiligten, wie der Bayerische Rundfunk einen Betriebsrat zitiert, auch mit der Betriebsratswahl zu tun gehabt haben – also Initiatoren und Wahlvorstände gewesen sein. Besagter Verkaufsberater wurde im Übrigen zum Betriebsratsvorsitzenden gewählt und laut Oberpfalz-Echo darauf ins fränkische Scheßlitz versetzt, was für diesen rund anderthalb Stunden Fahrt bedeutet hätte.
Strafbefehl in unbekannter Höhe
Der Verkaufsberater und Betriebsratsvorsitzende hat inzwischen das Handtuch geworfen und dem Unternehmen den Rücken gekehrt. Ein Nachspiel hat der Fall trotzdem: Wegen Behinderung der BR-Arbeit hat das Amtsgericht Tirschenreuth einen Strafbefehl erlassen. Zuvor hatte die IG Metall Strafanzeige erstattet wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit an den Oberpfalz-Standorten, wie der Bayerische Rundfunk berichtet.
Zur Höhe der Geldstrafe und zum Vorfall selbst äußerte sich das Gericht nicht, da es keine öffentliche Verhandlung gab; Motor-Nützel hatte einen Einspruch zurückgenommen.