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Umstrukturierung löst bei der Belegschaft unweigerlich Angst vor dem Verlust des Jobs aus. Was bedeutet es für das Unternehmen? Wie kommt es dazu? Und wie kann der Betriebsrat Mitarbeiter bestmöglich dabei unterstützen zu erfahren und mitzubestimmen, wie sich ihr Arbeitsplatz verändert?
Christian Schulz
Redakteur
© VRD - Fotolia.com
Umstrukturierung (auch Restrukturierungen oder Turnaround genannt) bezeichnet die angestrebte Verbesserung bzw. Neuausrichtung der Organisation eines Unternehmens oder im schlimmsten Fall eine Sanierungsmaßnahme zur Bewältigung einer Unternehmenskrise. Oftmals wird der Begriff allerdings als beschönigende Bezeichnung für die Entlassung von Mitarbeitern verwendet.
Im eigentlichen Sinne soll eine Umstrukturierung Kosten- bzw. Marktentwicklungen vorwegnehmen und ein Unternehmen auf zukünftige Aufgaben vorbereiten. Leider ist es oftmals allerdings so, dass entweder ein Personalabbau legitimiert werden soll oder aber die Maßnahmen zu einem Zeitpunkt ergriffen werden, an dem bereits Verluste eingetreten sind. Im zweiten Fall wird also nicht vorausgehandelt, sondern lediglich reagiert.
Inhaltlich geht es bei Restrukturierungen um die Verringerung oder Vermeidung von Verlusten bzw. die Erhöhung der Gewinnchancen. Wege hierzu können beispielsweise die Ausgliederung von Geschäftsbereichen und Abteilungen oder die Verschlankung interner Prozessabläufe sein. Ebenso können das generelle Geschäftsmodell oder die Produktpalette verändert werden. Bei all diesen Maßnahmen steht meist die Reduzierung von Personalkosten im Vordergrund. Daher geht eine Umstrukturierung im Regelfall mit einer Entlassung von Beschäftigten einher.
Eine Umstrukturierung birgt erhebliche Risiken. Neben dem häufigen Verfehlen der angestrebten Ziele des Unternehmens entstehen hohe Belastungen für die Belegschaft. Zukunftsängste durch drohenden Stellenabbau sowie vollkommen neue Anforderungen - oft in Verbindung mit einer Steigerung des Arbeitsumfangs – führen zu einer enormen Stressbelastung von Mitarbeitern wie Führungskräften. Dies kann sich sowohl nachteilig auf das Betriebsklima und die Motivation der Beschäftigten, als auch auf die Psyche des Einzelnen auswirken. Viele Studien warnen vor den gesundheitlichen Folgen einer Restrukturierung.
In den meisten Fällen sieht die Geschäftsleitung die Notwendigkeit von Maßnahmen völlig anders als die Belegschaft. Ein wichtiges Mittel zur Wahrung der Interessen der Beschäftigten ist die Gründung eines Wirtschaftsausschusses (WA) als Hilfsorgan des Betriebsrats. Ein Wirtschaftsausschuss ist ein Gremium, in welchem Arbeitnehmervertreter zusammen mit dem Unternehmer wirtschaftliche Angelegenheiten beraten. Hier werden sie über strategische Erwägungen und Personalplanung unterrichtet und können anschließend den Betriebsrat informieren.
Ein Wirtschaftsausschuss wird immer für ein ganzes Unternehmen gebildet. Dies ist unabhängig davon, wie viele Betriebe dem Unternehmen angehören. Voraussetzung ist lediglich das Vorhandensein eines Betriebsrats (BR) in einem der Betriebe des Unternehmens. Das gilt auch, wenn das Unternehmen seinen Hauptsitz im Ausland hat. Ab mehr als 100 Beschäftigten muss ein Unternehmen sogar einen WA bilden. Er besteht aus mindestens drei, höchstens aber sieben Mitgliedern.
Zunächst einmal erweitert ein Wirtschaftsausschuss die Möglichkeit der Mitarbeiter an Fakten zu gelangen. Der Betriebsrat hat keinen Informationsanspruch in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Ein WA hingegen besitzt das Recht zur Einsicht in wirtschaftliche Unterlagen des Unternehmens. Der Unternehmer muss den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen unterrichten. Da anschließend eine Beratung von WA und Geschäftsführung erfolgen muss, geht es im WA sowohl um die Zukunft des Unternehmens, als auch um die Sicherung der Arbeitsplätze. So erlangen Betriebsrat und Arbeitnehmer im Zuge der Umstrukturierung Einsicht und Mitgestaltungsmöglichkeiten.
Ein Wirtschaftsausschuss wird durch den Betriebsrat berufen. Eine Zustimmung der Firmenleitung oder Wahl durch die Belegschaft ist hierzu nicht nötig. Er ist also leicht zu bilden und bietet die Möglichkeit, Vorgänge schon im Vorfeld mit dem Unternehmer zu diskutieren. Dies bedeutet, Entscheidungen auf Grundlage eigener Kenntnis der Fakten beeinflussen zu können, anstatt sie lediglich von der Geschäftsführung entgegen zu nehmen. Die Mitbestimmungsmöglichkeit der Beschäftigten wird also im Gegensatz zum bloßen Vorhandensein eines Betriebsrats entscheidend gestärkt.
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