Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Bei Anruf Morddrohung … und Kündigung

Eine ernsthafte und nachhaltige Morddrohung eines Mitarbeiters gegenüber seinem Vorgesetzten kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.


Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 15. August 2016, 7 Ca 415/15

Stand:  31.8.2016
Teilen: 

Das ist passiert:

Ein Vorgesetzter, dessen Telefonnummer nur wenigen Personen bekannt war, erhielt einen Anruf, in dem ein Mann ihn mit den Worten "Ich stech‘ Dich ab" bedrohte. Aufgrund der markanten Stimme erkannte er einen seiner Mitarbeiter. Der Mitarbeiter erhielt daraufhin die Kündigung, gegen die er sich arbeitsgerichtlich zur Wehr setzte.

Die strafrechtlichen Ermittlungen ergaben, dass der Vorgesetzte aus einer Telefonzelle angerufen wurde. Die Telefonzelle ist ca. 3,5 km entfernt vom Wohnsitz des Mitarbeiters. Dieser beteuerte, sich zum Zeitpunkt des Telefonanrufs vor seinem Wohnhaus befunden zu haben, was seine geschiedene Ehefrau sowie ein Nachbar bestätigen könnten.

Das entschied das Gericht:

Die Kündigung war gerechtfertigt, so das Urteil. Nach durchgeführter Beweisaufnahme, in der sowohl der Vorgesetzte als auch dessen Nachbar und dessen geschiedene Ehefrau als Zeugen vernommen wurden, stand zur Überzeugung der Kammer fest, dass der Arbeitnehmer den streitigen Anruf getätigt hat. Hierbei handelt es sich um einen erheblichen Verstoß des Mitarbeiters gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Aufgrund der ernsthaften und nachhaltigen Bedrohung des Vorgesetzten ist dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalles nicht weiter zumutbar. Aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung war auch eine vorherige Abmahnung entbehrlich.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Seminarvorschlag